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Tagesordnung - Fortsetzung der 23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: Fortsetzung der 23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Di, 12.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Antrag der FDP-Fraktion: Flächenanmeldungen der Stadt Rödermark im Zuge des Verfahrens zur Erstellung des Regionalen Flächennutzungsplans 2020  
Enthält Anlagen
FDP/0149/18  
Ö 3  
Antrag der SPD-Fraktion: Entwicklung eines Baugebietes in S-Bahnnähe  
SPD/0217/18  
Ö 4  
Stadtumbau in Hessen/ Zukunft Stadtgrün: Jahresanträge; hierzu Präsentation der Verwaltung      
Ö 5  
Investitionsprogramm 2019 bis 2022  
Enthält Anlagen
VO/0004/19  
Ö 6  
Haushaltssicherungskonzept 2019  
Enthält Anlagen
VO/0005/19  
Ö 7  
Haushaltsplan 2019  
Enthält Anlagen
VO/0001/19  
Ö 8  
Grundstücksverfügungen im Bereich Kapellenstraße 3, 5 und 7  
Enthält Anlagen
VO/0017/19  
Ö 9  
Einleitung des Aufstellungsverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/Vorhaben- und Erschließungsplans "Urbanes Gebiet Kapellenstraße"; Antrag des Vorhabenträgers  
VO/0036/19  
Ö 10  
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Südlich des Alten Seewegs"  
Enthält Anlagen
VO/0019_1/19  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 1,64 Hektar großes Gebiet südlich des „Alten Seewegs“ sowie nördlich des ehemaligen Gaswerks im unmittelbaren Anschluss an die vorhandene Bebauung der Ricarda-Huch-Straße im Stadtteil Ober-Roden.

 

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung dieses Bereich mit Wohngebäuden, d.h. Ein-/, Zwei-/ und Mehrfamiliengebäuden geschaffen werden. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.07.2015 soll die Realisierung eines Anteils von 20% der Wohneinheiten innerhalb des staatlich geförderten bzw. sozialen Wohnungsbaus angestrebt werden.

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark vom 05.09.2017 sollen ökologische Ausgleichsflächen, welche nicht innerhalb des jeweiligen Plangebiets dargestellt werden können, schwerpunktmäßig in der Grünen Mitte ausgewiesen werden.

 

Dem Bebauungsplanentwurf ist das städtebauliche Konzept der Planungsgruppe Darmstadt vom 05.12.2018 (Anlage_02) zugrunde zu legen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A48 „Südlich des Alten Seewegs“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 2, Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 370/1, 371/1, 372/1, 373 (tlw.), 393/1, 572, 575 (tlw.) sowie 674. Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

http://srv006/ai/___tmp/tmp/45-18126636164862408/164862408/00128629/29-Dateien/image001.png

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend genannten räumlichen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten räumlichen Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Bausetzbuch vorzulegen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (Unterrichtung und Erörterung) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    12.02.2019 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 1,64 Hektar großes Gebiet südlich des „Alten Seewegs“ sowie nördlich des ehemaligen Gaswerks im unmittelbaren Anschluss an die vorhandene Bebauung der Ricarda-Huch-Straße im Stadtteil Ober-Roden.

 

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung dieses Bereich mit Wohngebäuden, d.h. Ein-/, Zwei-/ und Mehrfamiliengebäuden geschaffen werden. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.07.2015 soll die Realisierung eines Anteils von 20% der Wohneinheiten innerhalb des staatlich geförderten bzw. sozialen Wohnungsbaus angestrebt werden.

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark vom 05.09.2017 sollen ökologische Ausgleichsflächen, welche nicht innerhalb des jeweiligen Plangebiets dargestellt werden können, schwerpunktmäßig in der Grünen Mitte ausgewiesen werden.

 

Dem Bebauungsplanentwurf ist das städtebauliche Konzept der Planungsgruppe Darmstadt vom 05.12.2018 (Anlage_02) zugrunde zu legen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A48 „dlich des Alten Seewegs“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 2, Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 370/1, 371/1, 372/1, 373 (tlw.), 393/1, 572, 575 (tlw.) sowie 674. Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

http://srv006/ai/___tmp/tmp/45-18126636164862408/164862408/00128629/29-Dateien/image001.png

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend genannten räumlichen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten räumlichen Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Bausetzbuch vorzulegen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (Unterrichtung und Erörterung) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:/

Enthaltung:/

   
    12.02.2019 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 10 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 1,64 Hektar großes Gebiet südlich des „Alten Seewegs“ sowie nördlich des ehemaligen Gaswerks im unmittelbaren Anschluss an die vorhandene Bebauung der Ricarda-Huch-Straße im Stadtteil Ober-Roden.

 

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung dieses Bereich mit Wohngebäuden, d.h. Ein-/, Zwei-/ und Mehrfamiliengebäuden geschaffen werden. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.07.2015 soll die Realisierung eines Anteils von 20% der Wohneinheiten innerhalb des staatlich geförderten bzw. sozialen Wohnungsbaus angestrebt werden.

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark vom 05.09.2017 sollen ökologische Ausgleichsflächen, welche nicht innerhalb des jeweiligen Plangebiets dargestellt werden können, schwerpunktmäßig in der Grünen Mitte ausgewiesen werden.

 

Dem Bebauungsplanentwurf ist das städtebauliche Konzept der Planungsgruppe Darmstadt vom 05.12.2018 (Anlage_02) zugrunde zu legen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A48 „dlich des Alten Seewegs“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 2, Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 370/1, 371/1, 372/1, 373 (tlw.), 393/1, 572, 575 (tlw.) sowie 674. Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

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Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend genannten räumlichen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten räumlichen Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Bausetzbuch vorzulegen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (Unterrichtung und Erörterung) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Energie an.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:/

Enthaltung:/

   
    19.02.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 11 - (offen)
   

TOP 11 wird nicht aufgerufen.

 

   
    20.02.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

rgermeister Kern gibt Erläuterungen zu der geplanten Bauleitplanung und möglichen Erweiterungsoptionen.

In der Folge wird die Abstimmung vorgenommen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 1,64 Hektar großes Gebiet südlich des „Alten Seewegs“ sowie nördlich des ehemaligen Gaswerks im unmittelbaren Anschluss an die vorhandene Bebauung der Ricarda-Huch-Straße im Stadtteil Ober-Roden.

 

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung dieses Bereich mit Wohngebäuden, d.h. Ein-/, Zwei-/ und Mehrfamiliengebäuden geschaffen werden. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.07.2015 soll die Realisierung eines Anteils von 20% der Wohneinheiten innerhalb des staatlich geförderten bzw. sozialen Wohnungsbaus angestrebt werden.

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark vom 05.09.2017 sollen ökologische Ausgleichsflächen, welche nicht innerhalb des jeweiligen Plangebiets dargestellt werden können, schwerpunktmäßig in der Grünen Mitte ausgewiesen werden.

 

Dem Bebauungsplanentwurf ist das städtebauliche Konzept der Planungsgruppe Darmstadt vom 05.12.2018 (Anlage_02) zugrunde zu legen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A48 „dlich des Alten Seewegs.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 2, Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 370/1, 371/1, 372/1, 373 (tlw.), 393/1, 572, 575 (tlw.) sowie 674. Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

http://srv006/ai/___tmp/tmp/45-18126636164862408/164862408/00128629/29-Dateien/image001.png

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend genannten räumlichen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten räumlichen Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Bausetzbuch vorzulegen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (Unterrichtung und Erörterung) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (11), AL/Die Grünen (9), SPD (5), FWR (4), FDP (3)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

Ö 11  
Antrag der Fraktion FWR: Hundewiese  
FWR/0021/19  
Ö 12  
Antrag der FDP-Fraktion: Schrankenschließzeiten am Bahnübergang in Ober-Roden - Voraussetzungen für technische Optimierung schaffen  
FDP/0024/19  
Ö 13  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Entwicklung Areal Konrad-Adenauer-Straße, Bachgasse und Bahnhofstraße  
CAL/0027/19  
Ö 14  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Ruhender Verkehr im Bereich östlich und westlich des Bahnhofs Ober-Roden - Situation zu Gunsten der Anlieger verbessern  
CAL/0028/19  
Ö 15     Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 16  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 17  
Bund-Länder-Programm "Stadtumbau in Hessen"/ Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden"; Förderantrag für das Programmjahr 2019  
Enthält Anlagen
VO/0038/19  
Ö 18  
Bund-Länder-Programm "Zukunft Stadtgrün"/ Gesamtmaßnahme "Urberach-Nord"; Förderantrag für das Programmjahr 2019  
Enthält Anlagen
VO/0039/19