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Vorlage - VO/0019_1/19  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Südlich des Alten Seewegs"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
12.02.2019 
Fortsetzung der 25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
12.02.2019 
Fortsetzung der 23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.02.2019 
22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   
20.02.2019 
Fortsetzung der 22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01_städtebaul_Konzept  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Bereits seit mehreren Jahrzehnten wird die Option, das Gelände südlich des „Alten Seewegs“ bzw. am alten Gaswerk einer Entwicklung als Wohnbauland zuzuführen, diskutiert. Mit Datum vom 18.10.2013 haben die Stadt Rödermark sowie die Hessische Landgesellschaft (HLG) die sogenannte Bodenbevorratungsvereinbarung abgeschlossen. Im Rahmen der zugehörigen Anlage 1 (STAVO v. 01.04.2014) sowie des ersten Nachtrags zur Anlage 1 der Bodenbevorratungsvereinbarung (STAVO v. 20.09.2016) wurden – ausgehend von der durch die HLG festgestellten Mitwirkungs-/ resp. Verkaufsbereitschaft der Eigentümer – die Gebietsfestlegung sowie der Ankaufspreis festgelegt.

 

Mit Beschluss des Magistrats vom 04.06.2018 wurde Büro Planungsgruppe Darmstadt mit der Erstellung des Bebauungsplans beauftragt. In einem ersten Schritt wurde ein städtebauliches Bebauungskonzept entwickelt (Anlage_01), welches die Grundlage für den nachfolgend zu erstellenden Bebauungsplanentwurf darstellt. Die planerischen Überlegungen beziehen sich auf den ca. 1,64 ha großen nördlichen Teilbereich. Das Konzept sieht eine Bebauung mit insgesamt 62 Wohneinheiten (WE) vor. Davon entfallen 33 WE auf Ein-/ und Zweifamilienwohnhäuser sowie 29 WE auf den Geschosswohnungsbau. Daraus ergibt sich eine Bebauungsdichte von ca. 40 WE/ ha.

 

Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung im Sinne des städtebaulichen Konzepts geschaffen werden. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.07.2015 soll bei der Bereitstellung von weiterem Wohnbauland die Realisierung eines Anteils von 20% innerhalb des staatlich geförderten bzw. sozialen Wohnungsbaus angestrebt werden. Durch das Vorsehen von Geschosswohnungsbau innerhalb des städtebaulichen Konzepts können hierfür die planerischen, bzw. innerhalb des Bebauungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark vom 05.09.2017 (Interfraktioneller Antrag „Die Grüne Mitte“) sollen ökologische Ausgleichsflächen, welche nicht innerhalb des jeweiligen Plangebiets dargestellt werden können, schwerpunktmäßig in der Grünen Mitte ausgewiesen werden.

 

Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens, einschließlich notwendiger Gutachten etc., werden außerhalb des städtischen Haushalts in der Bodenbevorratung bei der HLG auf dem Maßnahmenkonto gebucht.

 

Innerhalb des Regionalen Flächennutzungsplans ist die betreffende Fläche größtenteils als „Wohnbaufläche/ Zuwachs“, der nordwestliche Teilbereich (ca. 0,35 ha) als „ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt. Grund hierfür ist die nicht parzellenscharfe Darstellung innerhalb des Regionalen Flächennutzungsplans.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 1,64 Hektar großes Gebiet südlich des „Alten Seewegs“ sowie nördlich des ehemaligen Gaswerks im unmittelbaren Anschluss an die vorhandene Bebauung der Ricarda-Huch-Straße im Stadtteil Ober-Roden.

 

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung dieses Bereich mit Wohngebäuden, d.h. Ein-/, Zwei-/ und Mehrfamiliengebäuden geschaffen werden. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.07.2015 soll die Realisierung eines Anteils von 20% der Wohneinheiten innerhalb des staatlich geförderten bzw. sozialen Wohnungsbaus angestrebt werden.

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark vom 05.09.2017 sollen ökologische Ausgleichsflächen, welche nicht innerhalb des jeweiligen Plangebiets dargestellt werden können, schwerpunktmäßig in der Grünen Mitte ausgewiesen werden.

 

Dem Bebauungsplanentwurf ist das städtebauliche Konzept der Planungsgruppe Darmstadt vom 05.12.2018 (Anlage_02) zugrunde zu legen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A48 „Südlich des Alten Seewegs“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 2, Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 370/1, 371/1, 372/1, 373 (tlw.), 393/1, 572, 575 (tlw.) sowie 674. Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.

 

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Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend genannten räumlichen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten räumlichen Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Bausetzbuch vorzulegen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (Unterrichtung und Erörterung) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch ist durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

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Anlagen

 

Anlage_01_städtebauliches_Konzept

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_städtebaul_Konzept (1697 KB)