Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0036/19  

 
 
Betreff: Einleitung des Aufstellungsverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/Vorhaben- und Erschließungsplans "Urbanes Gebiet Kapellenstraße"; Antrag des Vorhabenträgers
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
06.02.2019 
23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
12.02.2019 
Fortsetzung der 23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
07.02.2019 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
12.02.2019 
Fortsetzung der 25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Magistrat Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.02.2019 
22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   
20.02.2019 
Fortsetzung der 22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

  Das Dokument wurde eben bearbeitet. Sie können die aktuelle Version in Kürze ansehen - bitte aktualisieren Sie dazu die Browseransicht mit 'Neu laden' (F5).  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan/ Vorhaben-/ und Erschließungsplan „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) soll das notwendige Planungsrecht für eine städtebauliche sowie funktionale Neuordnung des Bereichs nördlich der Kapellenstraße sowie westlich des Friedhofs Ober-Roden geschaffen werden. Der Vorhabenträger plant die Errichtung eines mehrflügeligen Gebäudekomplexes mit Wohn-/ sowie Gewerbenutzung.

 

Ziel der Planung ist die Realisierung eines gemischten Quartiers mit vorwiegend Wohnbebauung und einem untergeordneten Anteil von Gewerbe.

Bei der Realisierung der Wohnbebauung soll auch ein Anteil von sozialem Wohnungsbau bzw. sozial- und gemeinwohlorientierte Wohnungen und Einrichtungen ausreichend berücksichtigt werden.

 

Das bestehende Planungsrecht (Bebauungsplan A11.2 „Am Friedhof“) setzt in diesem Bereich ein Sondergebiet, das der Erholung dient, gemäß § 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO fest. Das neu zu schaffende Planungsrecht sieht die Festsetzung eines „Urbanes Gebiets“ gemäß § 6a BauNVO vor. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A31.1 ersetzt hierzu den Bebauungsplan A11.2 in allen seinen Festsetzungen innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag des Vorhabenträgers – Frank Immobilien GmbH/ Rödermark – über die Einleitung des Bebauungsplan-verfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

Die Stadtverordnetenversammlung hat bereits in ihrer Sitzung vom 12.07.2016 über den Aufstellungsbeschluss für eine (vorhabenbezogene) Bebauungsplanänderung für diesen Bereich entschieden. Aufgrund von Veränderungen auf der Vorhabenträger-seite ist eine erneute Entscheidung erforderlich. Die Grundkonzeption der geplanten Gebietsentwicklung, die dem Beschluss vom 12.07.2016 zugrunde lag, gilt weiterhin.

 

 

Der Bebauungsplan A31.1 soll als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufgestellt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die Unterrichtung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll durchgeführt werden. Der Regionale Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen

Antrag des Vorhabenträgers