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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadt Rödermark wurde mit Zuwendungsbescheid vom 01.11.2017 in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau in Hessen“ mit der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ aufgenommen. Als erste geförderte Einzelmaßnahme wird zurzeit das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) erstellt. Der Entwurf des ISEKs wurde dem Fördermittelgeber – Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – fristgerecht am 31.10.2018 zur Prüfung und Genehmigung übergeben.
Städtebaufördermittel für die Realisierung konkreter Einzelmaßnahmen sind mittels Förderanträgen jährlich durch den Zuwendungsempfänger zu beantragen. Voraussetzung für die Förderfähigkeit der beantragten Einzelmaßnahmen ist, dass diese dem durch den Fördermittelgeber genehmigten ISEK entsprechen, resp. in diesen enthalten sind. Einzelmaßnahmen können auch bereits vor Vorlage des genehmigten ISEKs beantragt werden, sofern (sicher) davon auszugehen ist, dass diese Einzelmaßnahmen innerhalb des noch zu erstellenden ISEKs enthalten sein werden und darüber hinaus zur Verwirklichung der mit dem Stadtumbau verfolgten Ziele beitragen. Dieses ist bei der Antragstellung darzulegen.
Für das Programmjahr 2019 ist die Beantragung folgender Einzelmaßnahmen vorgesehen (die genaue Maßnahmenbeschreibung ist denen als Anlagen beigefügten Projektblättern zu entnehmen): − Stadtumbaumanagement (45.000,00 €) − Beitrag Kompetenzzentrum (Beitrag in Höhe von 12.500,00 € muss nicht gesondert beantragt werden) − Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation (5.000,00 €) − Nutzungskonzept Plätze im Ortskern Ober-Roden (10.000,00 €) − Anreizprogramm (100.000,00 €) − Mobilitätskonzept (25.000,00 €) − Bedarfsermittlung und Standortprüfung Rad-/ und Fußgängerunterführung (20.000,00 €) − Strategischer Ankauf stadträumlich bedeutsamer Liegenschaften (500.000,00 €) − Machbarkeitsstudien stadträumlich bedeutsamer Liegenschaften (10.000,00 €) − Beleuchtungskonzept Stadtumbaugebiet (10.000,00 €) − Umgestaltung 1. Ring – Bauabschnitt 1: Dockendorffstraße, Heitkämperstraße, Pfarrgasse (60.000,00 €) − Neugestaltung Spielplatz Gartenstraße und Prüfung Angebotserweiterung (150.000,00 €) − Historisches Ober-Roden (10.000,00 €) − Gestaltungsrichtlinie für den „Historischen Ortskern Ober-Roden“ (20.000,00 €) − Umgestaltung Parkplätze/ Pfarrgasse, Heitkämperstraße (58.000,00 €) − Liegenschaft Dieburger Straße 21 „Jägerhaus“ (10.000,00 €) − Liegenschaft „ehemalige Feuerwehr“ (10.000,00 €) − Liegenschaft Dieburger Straße 29/ 31 (10.000,00 €) − Freiflächen des funktionalen Ortskerns/ Rahmenplan (25.000,00 €) − Freiflächen des funktionalen Ortskerns/ teilräumliches verkehrsplanerisches Konzept (10.000,00 €) − Ausbau Grünzug Rathausplatz zur „Grünen Mitte“ (15.000,00 €)
Im Rahmen der Sitzung der „Lokalen Partnerschaft Ortskern Ober-Roden“ vom 21.01.2019 wurde zudem eine Empfehlung bezüglich der Priorisierung der Bearbeitung der genannten Einzelmaßnahmen innerhalb des Programmjahrs 2019 erarbeitet. Die Festlegung einer (Bearbeitungs-) Reihenfolge ist sinnvoll, da die bewilligten Fördermittel, die im städtischen Haushalt vorhandenen Mittel sowie die vorhandenen Personalressourcen voraussichtlich nicht ausreichen werden, alle genannten Einzelmaßnahmen zu bearbeiten.
Die „Lokale Partnerschaft Ortskern Ober-Roden“ empfiehlt folgende Rangfolge der Bearbeitung der genannten Einzelmaßnahmen innerhalb des Programmjahrs 2019:
− Liegenschaft Dieburger Straße 21 „Jägerhaus“ − Liegenschaft „ehemalige Feuerwehr“ − Liegenschaft Dieburger Straße 29/ 31 − Rahmenplan Freiflächen − Teilräumliches verkehrsplanerisches Konzept
− Gestaltungskonzept
Die Einzelmaßnahmen Stadtumbaumanagement einschließlich Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation sowie der Beitrag Kompetenzzentrum sind vom Fördermittelgeber vorgegebene „Pflichtaufgaben“ und entziehen sich somit der Einarbeitung in eine Rangfolge.
Ein sofortiger Maßnahmenbeginn wäre förderunschädlich, erfolgt aber auf alleiniges Risiko der Stadt Rödermark, da noch kein rechtskräftiger Förderbescheid vorliegt, bzw. der Förderbescheid erst im Herbst dieses Jahres ergehen wird. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die im Sachverhalt/ Begründung genannten Einzelmaßnahmen – mit förderfähigen Kosten in Gesamthöhe von 1.115.500,00 Euro – entsprechende Förderanträge für das Programmjahr 2019 zu stellen und diese fristgerecht (15.02.2019) einzureichen.
Die Einzelmaßnahmen (zusätzlich zu Stadtumbaumanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation sowie Beitrag Kompetenzzentrum) sollen gemäß den Empfehlungen der „Lokale Partnerschaft Ortskern Ober-Roden“ bearbeitet werden.
− Liegenschaft Dieburger Straße 21 „Jägerhaus“ − Liegenschaft „ehemalige Feuerwehr“ − Liegenschaft Dieburger Straße 29/ 31 − Rahmenplan Freiflächen − Teilräumliches verkehrsplanerisches Konzept
− Gestaltungskonzept
Die Einzelmaßnahme Stadtumbaumanagement ist unmittelbar nach Genehmigung des städtischen Haushalts 2019 zu vergeben bzw. zu beauftragen, auch ohne Vorlage eines rechtskräftigen Förderbescheids.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2019 sind für Maßnahmen im Rahmen des Programms "Stadtumbau in Hessen" insgesamt 500.000 € veranschlagt, die im Jahr 2019 verausgabt werden können. Weiterhin sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 860.000 € festgesetzt, um der Verwaltung zu ermöglichen in 2019 Verpflichtungen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. /06.02.2019 Be Anlagen
Anlage_01_Übersicht_Einzelmaßnahmen_Stadtumbau Anlage_02_ Einzelmaßnahmen_2019_Stadtumbau Anlage_03-22 Auszüge_Projektblätter
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