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Vorlage - VO/0039/19  

 
 
Betreff: Bund-Länder-Programm "Zukunft Stadtgrün"/ Gesamtmaßnahme "Urberach-Nord"; Förderantrag für das Programmjahr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-1701
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
12.02.2019 
Fortsetzung der 23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.02.2019 
22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   
20.02.2019 
Fortsetzung der 22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01_Übersicht_Einzelmaßnahmen_Stadtgrün_I  
Anlage_02_Übersicht_Einzelmaßnahmen_Stadtgrün_II  
Anlage_03_Einzelmaßnahmen_2019_Stadtgrün  
Anlage_04_Auszug_Projektblatt_2_ManagementZukunftStadtgrün PDF-Dokument
Anlage_05_Auszug_Projektblatt_4_Öffentlichkeitsarbeit_Partizipation PDF-Dokument
Anlage_06_Auszug_Projektblatt_5_Rennwiesen PDF-Dokument
Anlage_07_Auszug_Projektblatt_7_SpielplatzMühlengrund PDF-Dokument
Anlage_08_Auszug_Projektblatt_9_ParkEntenweiher_Konzept PDF-Dokument
Anlage_09_Auszug_Projektblatt_9_ParkEntenweiher_Umgestaltung PDF-Dokument
Anlage_10_Auszug_Projektblatt_11_SpielparkBadehaus_Konzept PDF-Dokument
Anlage_11_Auszug_Projektblatt_13_KinderJugendfarm PDF-Dokument
Anlage_12_Auszug_Projektblatt_16_Anreizprogramm PDF-Dokument
Anlage_13_Auszug_Projektblatt_16_Anreizprogramm PDF-Dokument
Anlage_14_Auszug_Projektblatt_21_VernetzungGrünstrukturen_Konzept PDF-Dokument

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadt Rödermark wurde mit Zuwendungsbescheid vom 01.12.2017 in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ mit der Gesamtmaßnahme „Urberach-Nord“ aufgenommen. Als erste geförderte Einzelmaßnahme wird zurzeit das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) erstellt. Der Entwurf des ISEKs wurde dem Fördermittelgeber – Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – fristgerecht am 31.10.2018 zur Prüfung und Genehmigung übergeben.

 

Städtebaufördermittel für die Realisierung konkreter Einzelmaßnahmen sind mittels Förderanträgen jährlich durch den Zuwendungsempfänger zu beantragen. Voraussetzung für die Förderfähigkeit der beantragten Einzelmaßnahmen ist, dass diese dem durch den Fördermittelgeber genehmigten ISEK entsprechen, resp. in diesen enthalten sind. Einzelmaßnahmen können auch bereits vor Vorlage des genehmigten ISEKs beantragt werden, sofern (sicher) davon auszugehen ist, dass diese Einzelmaßnahmen innerhalb des noch zu erstellenden ISEKs enthalten sein werden und darüber hinaus zur Verwirklichung der mit dem Stadtumbau verfolgten Ziele beitragen. Dieses ist bei der Antragstellung darzulegen.

 

Für das Programmjahr 2019 ist die Beantragung folgender Einzelmaßnahmen vorgesehen (die genaue Maßnahmenbeschreibung ist denen als Anlagen beigefügten Projektblättern zu entnehmen):

        Stadtumbaumanagement (20.000,00 €)

        Beitrag Kompetenzzentrum (Beitrag in Höhe von 12.500,00 € muss nicht gesondert beantragt werden)

        Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation (3.000,00 €)

        Verbindung, Aufwertung und Ergänzung der Freiflächen entlang der Rennwiesen/ Gestaltungskonzept (10.000,00 €)

        Umgestaltung Spielplatz Mühlengrund zum Quartierstreff (62.300,00 €)

        Aufwertung und Umgestaltung Park am Entenweiher/ Nutzungs-/ und Gestaltungskonzept (10.000,00 €)

        Aufwertung und Umgestaltung Park am Entenweiher/ bauliche Umsetzung des Nutzungs-/ und Gestaltungskonzepts (insgesamt 460.200,00 €)

        Gestaltung des Bahnhofsumfelds Urberach (20.000,00 €)

        Qualifizierung und Aufwertung Spielpark am Badehaus/ Nutzungs-/ und Gestaltungskonzept (10.000,00 €)

        Kinder-/ und Jugendfarm/ Grunderwerb (140.000,00 €)

        Anreizprogramm (10.000,00 €)

        Vernetzung der Grünstrukturen – Verbesserung der Verbindungswege/ Konzept (5.000,00 €)

 

Im Rahmen der Sitzung der „Lokalen Partnerschaft Urberach-Nord“ vom 21.01.2019 wurde zudem eine Empfehlung bezüglich der Priorisierung der Bearbeitung der genannten Einzelmaßnahmen innerhalb des Programmjahrs 2019 erarbeitet. Die Festlegung einer (Bearbeitungs-) Reihenfolge ist sinnvoll, da die bewilligten Fördermittel, die im städtischen Haushalt vorhandenen Mittel sowie die vorhandenen Personalressourcen voraussichtlich nicht ausreichen werden, alle genannten Einzelmaßnahmen zu bearbeiten.

 

Die „Lokale Partnerschaft Urberach-Nord“ empfiehlt folgende Rangfolge der Bearbeitung der genannten Einzelmaßnahmen innerhalb des Programmjahrs 2019:

 

  1. Verbindung, Aufwertung und Ergänzung der Freiflächen entlang der Rennwiesen/ Gestaltungskonzept
  2. Aufwertung und Umgestaltung Park am Entenweiher/ Nutzungs-/ und Gestaltungskonzept
  3. Qualifizierung und Aufwertung Spielpark am Badehaus/ Nutzungs-/ und Gestaltungskonzept
  4. Umgestaltung Spielplatz Mühlengrund zum Quartierstreff
  5. Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Urberach
  6. Aufwertung und Umgestaltung Park am Entenweiher/ bauliche Umsetzung des Nutzungs-/ und Gestaltungskonzepts
  7. Anreizprogramm
  8. Vernetzung der Grünstrukturen – Verbesserung der Verbindungswege/ Konzept

 

Zusätzlich zu den Empfehlungen der „Lokalen Partnerschaft Urberach-Nord“ wird vorgeschlagen, Mittel für den Grunderwerb im Bereich der Kinder-/ und Jugendfarm zu beantragen. Hierdurch wird ermöglicht, im Bedarfsfall kurzfristig reagieren zu können.

 

Die Einzelmaßnahmen Stadtumbaumanagement einschließlich Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation sowie der Beitrag Kompetenzzentrum sind vom Fördermittelgeber vorgegebene „Pflichtaufgaben“ und entziehen sich somit der Einarbeitung in eine Rangfolge.

 

Ein sofortiger Maßnahmenbeginn wäre förderunschädlich, erfolgt aber auf alleiniges Risiko der Stadt Rödermark, da noch kein rechtskräftiger Förderbescheid vorliegt, bzw. der Förderbescheid erst im Herbst dieses Jahres ergehen wird.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die im Sachverhalt/ Begründung genannten Einzelmaßnahmen – mit förderfähigen Kosten in Gesamthöhe von 763.000,00 Euro – entsprechende Förderanträge für das Programmjahr 2019 zu stellen und diese fristgerecht (01.03.2019) einzureichen.

 

Die Einzelmaßnahmen (zusätzlich zu Stadtumbaumanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation, Beitrag Kompetenzzentrum sowie Grunderwerb Kinder-/ und Jugendfarm) sollen gemäß den Empfehlungen der „Lokalen Partnerschaft Urberach-Nord“ bearbeitet werden.

 

  1. Verbindung, Aufwertung und Ergänzung der Freiflächen entlang der Rennwiesen/ Gestaltungskonzept
  2. Aufwertung und Umgestaltung Park am Entenweiher/ Nutzungs-/ und Gestaltungskonzept
  3. Qualifizierung und Aufwertung Spielpark am Badehaus/ Nutzungs-/ und Gestaltungskonzept
  4. Umgestaltung Spielplatz Mühlengrund zum Quartierstreff
  5. Umgestaltung Bahnhofsvorplatz Urberach
  6. Aufwertung und Umgestaltung Park am Entenweiher/ bauliche Umsetzung des Nutzungs-/ und Gestaltungskonzepts
  7. Anreizprogramm
  8. Vernetzung der Grünstrukturen – Verbesserung der Verbindungswege/ Konzept

 

Die Einzelmaßnahme Stadtumbaumanagement ist unmittelbar nach Genehmigung des städtischen Haushalts 2019 zu vergeben bzw. zu beauftragen, auch ohne Vorlage eines rechtskräftigen Förderbescheids.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsplan 2019 sind für Maßnahmen im Rahmen des Programms „Zukunft Stadtgrün“ insgesamt 106.000 € veranschlagt, die im Jahr 2019 verausgabt werden können. Weiterhin sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 280.000 € festgesetzt, um der Verwaltung zu ermöglichen in 2019 Verpflichtungen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. /06.02.2019 Be

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Anlagen

 

Anlage_01_Übersicht_Einzelmaßnahmen_Stadtgrün_I

Anlage_02_Übersicht_Einzelmaßnahmen_Stadtgrün_II

Anlage_03_Einzelmaßnahmen_Stadtgrün_2019

Anlage_04-14_Projektblätter

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_Übersicht_Einzelmaßnahmen_Stadtgrün_I (4077 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_02_Übersicht_Einzelmaßnahmen_Stadtgrün_II (3045 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_03_Einzelmaßnahmen_2019_Stadtgrün (15 KB)      
Anlage 4 4 Anlage_04_Auszug_Projektblatt_2_ManagementZukunftStadtgrün (20 KB) PDF-Dokument (94 KB)    
Anlage 5 5 Anlage_05_Auszug_Projektblatt_4_Öffentlichkeitsarbeit_Partizipation (19 KB) PDF-Dokument (91 KB)    
Anlage 6 6 Anlage_06_Auszug_Projektblatt_5_Rennwiesen (230 KB) PDF-Dokument (305 KB)    
Anlage 7 7 Anlage_07_Auszug_Projektblatt_7_SpielplatzMühlengrund (122 KB) PDF-Dokument (219 KB)    
Anlage 8 8 Anlage_08_Auszug_Projektblatt_9_ParkEntenweiher_Konzept (3386 KB) PDF-Dokument (2082 KB)    
Anlage 9 9 Anlage_09_Auszug_Projektblatt_9_ParkEntenweiher_Umgestaltung (3386 KB) PDF-Dokument (2081 KB)    
Anlage 10 10 Anlage_10_Auszug_Projektblatt_11_SpielparkBadehaus_Konzept (188 KB) PDF-Dokument (276 KB)    
Anlage 11 11 Anlage_11_Auszug_Projektblatt_13_KinderJugendfarm (3156 KB) PDF-Dokument (2309 KB)    
Anlage 12 12 Anlage_12_Auszug_Projektblatt_16_Anreizprogramm (1453 KB) PDF-Dokument (1114 KB)    
Anlage 13 13 Anlage_13_Auszug_Projektblatt_16_Anreizprogramm (1453 KB) PDF-Dokument (1114 KB)    
Anlage 14 14 Anlage_14_Auszug_Projektblatt_21_VernetzungGrünstrukturen_Konzept (3496 KB) PDF-Dokument (1788 KB)