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Sachverhalt/Begründung:
Wie bereits bekannt ist und auch Gegenstand von Beratungen in den städtischen Gremien war, plant die Frank Immobilien GmbH die auf den Grundstücken in der Kapellenstraße 3, 5 und 7 befindliche Bebauung niederzulegen und einen Gebäudekomplex für Wohnen und Gewerbe zu errichten. Vor Realisierung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 12.07.2016 dem Antrag stattgegeben, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten. Da zwischenzeitlich der Vorhabenträger gewechselt hat bzw. einen andere Rechtsform angenommen hat, ist ein neuer Aufstellungsbeschluss erforderlich. Dieser Aufstellungsbeschluss ist Gegenstand einer gesonderten Gremienvorlage.
Im Rahmen der Grundstücksverfügbarkeit ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen, sowie zwei Grundstückskaufverträge, in denen die Übertragung von Flächen und Teilflächen zwischen den Vertragsbeteiligten geregelt wird. Das Vertragspaket wurde bereits am 07.12.2018 protokolliert. Die entsprechende Beschlussfassung und somit die Genehmigung der Stadt Rödermark steht noch aus.
Folgende Grundstücksverfügungen sollen vollzogen werden:
Alle im Zuge des Verfahrens und der Grundstücksverfügungen entstehenden Kosten trägt die Frank Immobilien GmbH.
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen des Bauvorhabens der Frank Immobilien GmbH in der Kapellenstraße 3,5 und 7 werden folgende Grundstücksverfügungen beschlossen:
Alle im Zuge des Verfahrens und der Grundstücksverfügungen entstehenden Kosten trägt die Frank Immobilien GmbH.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Die für den Verkauf vorgesehenen Flächen sind mit 4,00 €/qm bewertet. Der Buchwert der Teilflächen beträgt demnach insgesamt 2.820,00 €. Bei einem Kaufpreis von 232.650,00 € beläuft sich der Ertrag aus dem Grundstücksverkauf auf 229.830,00 €. /23.01.2019 Be Anlagen Skizze Grundstücksverfügungen
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