Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0017/19  

 
 
Betreff: Grundstücksverfügungen im Bereich Kapellenstraße 3, 5 und 7
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
06.02.2019 
23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
12.02.2019 
Fortsetzung der 23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
07.02.2019 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
12.02.2019 
Fortsetzung der 25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.02.2019 
22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   
20.02.2019 
Fortsetzung der 22. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_VO-17  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Wie bereits bekannt ist und auch Gegenstand von Beratungen in den städtischen Gremien war, plant die Frank Immobilien GmbH die auf den Grundstücken in der Kapellenstraße 3, 5 und 7 befindliche Bebauung niederzulegen und einen Gebäudekomplex für Wohnen und Gewerbe zu errichten. Vor Realisierung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 12.07.2016 dem Antrag stattgegeben, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten. Da zwischenzeitlich der Vorhabenträger gewechselt hat bzw. einen andere Rechtsform angenommen hat, ist ein neuer Aufstellungsbeschluss erforderlich. Dieser Aufstellungsbeschluss ist Gegenstand einer gesonderten Gremienvorlage.

 

Im Rahmen der Grundstücksverfügbarkeit ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen, sowie zwei Grundstückskaufverträge, in denen die Übertragung von Flächen und Teilflächen zwischen den Vertragsbeteiligten geregelt wird.

Das Vertragspaket wurde bereits am 07.12.2018 protokolliert. Die entsprechende Beschlussfassung und somit die Genehmigung der Stadt Rödermark steht noch aus.

 

Folgende Grundstücksverfügungen sollen vollzogen werden:

 

  • Die Frank Immobilien GmbH erwirbt eine Teilfläche von insg. ca. 705 qm aus den stadteigenen Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 7 Flurstücke 166 und 193. Der Kaufpreis beträgt 330,00 €/qm (Mischgebiet), insgesamt 232.650,00 €.

 

  • Die Frank Immobilien GmbH, als künftiger Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 7 Flurstücke 7 und 8, überträgt unentgeltlich eine Teilfläche von 1.104 qm aus diesen Grundstücken an die Stadt Rödermark.

 

  • Weiterhin zahlen die Frank Immobilien GmbH einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 38.200,00 € an die Stadt Rödermark, da in den ersten Verhandlungen die Übertragung einer größeren Fläche vorgesehen war.

 

Alle im Zuge des Verfahrens und der Grundstücksverfügungen entstehenden Kosten trägt die Frank Immobilien GmbH.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen des Bauvorhabens der Frank Immobilien GmbH in der Kapellenstraße 3,5 und 7 werden folgende Grundstücksverfügungen beschlossen:

 

  • Die Frank Immobilien GmbH erwirbt eine Teilfläche von insg. ca. 705 qm aus den stadteigenen Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 7 Flurstücke 166 und 193. Der Kaufpreis beträgt 330,00 €/qm (Mischgebiet), insgesamt 232.650,00 €.

 

  • Die Frank Immobilien GmbH, als künftiger Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 7 Flurstücke 7 und 8, überträgt unentgeltlich eine Teilfläche von 1.104 qm aus diesen Grundstücken an die Stadt Rödermark.

 

  • Die Frank Immobilien GmbH zahlt an die Stadt Rödermark einen Ausgleichs-betrag in Höhe von 38.200,00 €, da in den ersten Verhandlungen die Übertragung einer größeren Fläche vorgesehen war.

 

Alle im Zuge des Verfahrens und der Grundstücksverfügungen entstehenden Kosten trägt die Frank Immobilien GmbH.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die für den Verkauf vorgesehenen Flächen sind mit 4,00 €/qm bewertet. Der Buchwert der Teilflächen beträgt demnach insgesamt 2.820,00 €. Bei einem Kaufpreis von 232.650,00 € beläuft sich der Ertrag aus dem Grundstücksverkauf auf 229.830,00 €. /23.01.2019 Be

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen

Skizze Grundstücksverfügungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_VO-17 (495 KB)