Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mo, 29.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick" Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch     VO/0102/19  
Ö 3  
B35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick" Beschluss über die öffentliche Auslegung  
Enthält Anlagen
VO/0103/19  
Ö 4  
Bundesverkehrswegeplan 2030; hier: Ortsumfahrung Urberach  
Enthält Anlagen
VO/0105/19  
Ö 5  
Grundstücksverfügung im Bereich Kapellenstraße 3, 5 und 7  
Enthält Anlagen
VO/0099/19  
Ö 6  
Änderung der "Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze oder Garagen, Abstellplätze für Fahrräder und die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge der Stadt Rödermark" (Stellplatzsatzung)  
Enthält Anlagen
VO/0090_2/19  
Ö 7  
Stadtumbau in Hessen/ Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden", Zukunft Stadtgrün/ Gesamtmaßnahme "Urberach -Nord" Beschluss des "Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts" (ISEK) gemäß § 171 b Abs.2 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0089/19  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Mit dem Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Gesamtmaßnahmen „Ortskern Ober-Roden“ (Stadtumbau in Hessen) und „Urberach-Nord“ (Zukunft Stadtgrün) vom April 2019 sowie den darin beschriebenen Einzelmaßnahmen einschließlich Kosten- und Finanzierungsübersicht besteht Einverständnis.

 

  1. Mit der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange besteht Einverständnis.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) gemäß § 171 b Abs.2 Baugesetzbuch i.V.m. Punkt 5.3 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017.

 

Über die in den betreffenden Haushaltsjahren bereitzustellenden Finanzmittel entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen.

 

Die jährliche Antragstellung beim Fördermittelgeber erfolgt im Anschluss durch Beschluss des Magistrats.

 

Das ergänzte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept einschließlich aller erforderlichen Beschlüsse ist dem Fördermittelgeber fristgerecht bis zum 14.06.2019 zu übergeben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    29.04.2019 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Mit dem Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Gesamtmaßnahmen „Ortskern Ober-Roden“ (Stadtumbau in Hessen) und „Urberach-Nord“ (Zukunft Stadtgrün) vom April 2019 sowie den darin beschriebenen Einzelmaßnahmen einschließlich Kosten- und Finanzierungsübersicht besteht Einverständnis.

 

  1. Mit der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange besteht Einverständnis.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) gemäß § 171 b Abs.2 Baugesetzbuch i.V.m. Punkt 5.3 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017.

 

Über die in den betreffenden Haushaltsjahren bereitzustellenden Finanzmittel entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen.

 

Die jährliche Antragstellung beim Fördermittelgeber erfolgt im Anschluss durch Beschluss des Magistrats.

 

Das ergänzte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept einschließlich aller erforderlichen Beschlüsse ist dem Fördermittelgeber fristgerecht bis zum 14.06.2019 zu übergeben.

 

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:/

Enthaltung:/

   
    02.05.2019 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Mit dem Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Gesamtmaßnahmen „Ortskern Ober-Roden“ (Stadtumbau in Hessen) und „Urberach-Nord“ (Zukunft Stadtgrün) vom April 2019 sowie den darin beschriebenen Einzelmaßnahmen einschließlich Kosten- und Finanzierungsübersicht besteht Einverständnis.

 

  1. Mit der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange besteht Einverständnis.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) gemäß § 171 b Abs.2 Baugesetzbuch i.V.m. Punkt 5.3 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017.

 

Über die in den betreffenden Haushaltsjahren bereitzustellenden Finanzmittel entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen.

 

Die jährliche Antragstellung beim Fördermittelgeber erfolgt im Anschluss durch Beschluss des Magistrats.

 

Das ergänzte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept einschließlich aller erforderlichen Beschlüsse ist dem Fördermittelgeber fristgerecht bis zum 14.06.2019 zu übergeben.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:/

Enthaltung:/

 

   
    07.05.2019 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung am 29.04.2019 behandelt.

 

   
    14.05.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Die Tagesordnungspunkte TOP 13 bis TOP 15 werden gemeinsam aufgerufen.

rgermeister Kern erläutert einführend das im Rahmen der Städtebauförderprogramme Stadtumbau in Hessen durchgeführte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) sowie die geplanten Gebietsabgrenzungen für die beiden Fördergebiete.

Im Anschluss lässt der Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann über die Tagesordnungspunkte 13, 14 und 15 ohne Aussprache abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Mit dem Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Gesamtmaßnahmen „Ortskern Ober-Roden“ (Stadtumbau in Hessen) und „Urberach-Nord“ (Zukunft Stadtgrün) vom April 2019 sowie den darin beschriebenen Einzelmaßnahmen einschließlich Kosten- und Finanzierungsübersicht besteht Einverständnis.

 

  1. Mit der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange besteht Einverständnis.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) gemäß § 171 b Abs.2 Baugesetzbuch i.V.m. Punkt 5.3 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017.

 

Über die in den betreffenden Haushaltsjahren bereitzustellenden Finanzmittel entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen.

 

Die jährliche Antragstellung beim Fördermittelgeber erfolgt im Anschluss durch Beschluss des Magistrats.

 

Das ergänzte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept einschließlich aller erforderlichen Beschlüsse ist dem Fördermittelgeber fristgerecht bis zum 14.06.2019 zu übergeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (12), AL/Die Grünen (8), SPD (5), FWR (4), FDP (4)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

Ö 8  
Zukunft Stadtgrün/ Gesamtmaßnahme "Urberach-Nord" Beschluss der räumlichen Abgrenzung des Maßnahmengebiets "Urberach-Nord" gemäß § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. Punkt 5.2 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017.  
Enthält Anlagen
VO/0092/19  
Ö 9  
Stadtumbau in Hessen/ Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden" Beschluss der räumlichen Abgrenzung des Stadtumbaugebiets "Ortskern Ober-Roden" gemäß § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. Punkt 5.2 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017.  
Enthält Anlagen
VO/0093/19  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion: Entwicklung eines Baugebietes in S-Bahnnähe  
SPD/0217/18  
Ö 11  
Antrag der SPD-Fraktion: Ausreichender und bezahlbarer Wohnraum in der Region  
SPD/0108/19  
Ö 12  
Gesamtfortschreibung Regionaler Flächennutzungsplan - RegFNP 2020     VO/0114/19  
Ö 13  
NEUFASSUNG des FDP-Antrags "Flächenanmeldungen der Stadt Rödermark im Zuge des Verfahrens zur Erstellung des Regionalen Flächennutzungsplans 2020" (vormals Vorlage FDP/0149/18)  
Enthält Anlagen
FDP/0113/19  
Ö 14  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 15  
Mitteilungen und Anfragen