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Beschlussvorschlag: Mit der vorgeschlagenen Gebietsabgrenzung für das Stadtumbaugebiet „Ortskern Ober-Roden“ besteht Einverständnis.
Die räumliche Abgrenzung des Stadtumbaugebiets „Ortskern Ober-Roden“ wird gemäß § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung:/ Enthaltung:/ |
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