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Tagesordnung - 27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 03.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: Schrankenschließzeiten am Bahnübergang in Ober-Roden - Voraussetzungen für technische Optimierung schaffen  
Enthält Anlagen
FDP/0171/19  
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: Straßensanierung  
Enthält Anlagen
FDP/0172/19  
Ö 4  
Neuwahl der Vertreterin bzw. des Vertreters für den Regionalverband FrankfurtRheinMain  
VO/0159/19  
Ö 5  
NEUFASSUNG der SPD-Fraktion: Verlängerung der S 1 durch eine Schnellbuslinie nach Dieburg  
SPD/0184/19  
Ö 5.1  
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum SPD-Antrag "NEUFASSUNG: Verlängerung der S 1 durch eine Schnellbuslinie nach Dieburg"  
FDP/0184_1/19  
Ö 6  
Antrag der Fraktion FWR zur "Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark"  
FWR/0131_1/19  
Ö 7  
Modifizierter Antrag der FDP-Fraktion: Räumliche Definition der "Grünen Mitte"  
FDP/0135_1/19  
Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion: Resolution: "Verweigerung des Sozialministeriums für einen verbesserten Versicherungsschutz für unverheiratete Lebenspartner/-innen von Feuerwehrleuten bei tödlichen Unfallereignissen"  
FDP/0136/19  
Ö 9  
Antrag der Fraktion FWR: Autoverkehr an den Grundschulen  
FWR/0168/19  
Ö 10  
Antrag der Fraktion FWR: Bäume pflanzen  
FWR/0169/19  
Ö 11  
Interfraktioneller Antrag: Bodenbevorratung neues Wohngebiet "Nördlich der Rodaustraße"  
IFA/0195/19  
Ö 12  
Ankauf des Grundstückes Bahnhofstraße 8  
VO/0190/19  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Grundstück Bahnhofstraße 8 (Gemarkung Urberach, Flur 1, Flurstück 358/1, 694 qm) zu dem Preis des vorliegenden Kaufvertrages (420.000 €) zuzüglich aller Vertragsnebenkosten zu erwerben. Auf der Grundlage des Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Februar 2019 ist das Ziel des Ankaufs die Entwicklung des Areals Ecke Konrad-Adenauer-Straße, Bachgasse, Bahnhofstraße.

 

Die dem Käufer bereits entstanden Kosten sowie die Kosten für die Rückabwicklung des bestehenden Kaufvertrages werden durch die Stadt Rödermark übernommen.

 

Die Mittel zum Erwerb des Grundstückes werden gemäß § 100 HGO überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus in 2019 bislang nicht verausgabten Mitteln für den Erwerb von Grundstücken und der grundhaften Erneuerung von Straßen.

 

Nach Erwerb des Anwesens wird es aus dem Anlagevermögen der Stadt Rödermark in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark übertragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    03.09.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Dieser Tagesordnungspunkt wurde nach den Anfragen unter TOP 3 und vor der Beratung zu TOP 4 aufgerufen.

Nach einer kurzen Ausführung zu der Thematik durch Bürgermeister Rotter lässt der Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann über die Tischvorlage ohne Aussprache abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Grundstück Bahnhofstraße 8 (Gemarkung Urberach, Flur 1, Flurstück 358/1, 694 qm) zu dem Preis des vorliegenden Kaufvertrages (420.000 €) zuzüglich aller Vertragsnebenkosten zu erwerben. Auf der Grundlage des Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Februar 2019 ist das Ziel des Ankaufs die Entwicklung des Areals Ecke Konrad-Adenauer-Straße, Bachgasse, Bahnhofstraße.

 

Die dem Käufer bereits entstanden Kosten sowie die Kosten für die Rückabwicklung des bestehenden Kaufvertrages werden durch die Stadt Rödermark übernommen.

 

Die Mittel zum Erwerb des Grundstückes werden gemäß § 100 HGO überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus in 2019 bislang nicht verausgabten Mitteln für den Erwerb von Grundstücken und der grundhaften Erneuerung von Straßen.

 

Nach Erwerb des Anwesens wird es aus dem Anlagevermögen der Stadt Rödermark in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark übertragen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (12), AL/Grüne (8), SPD (4), FWR (4), FDP (3)

Ablehnung:/

Enthaltung:/