Dieser Tagesordnungspunkt wurde nach den Anfragen unter TOP 3 und vor der Beratung zu TOP 4 aufgerufen.
Nach einer kurzen Ausführung zu der Thematik durch Bürgermeister Rotter lässt der Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann über die Tischvorlage ohne Aussprache abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Grundstück Bahnhofstraße 8 (Gemarkung Urberach, Flur 1, Flurstück 358/1, 694 qm) zu dem Preis des vorliegenden Kaufvertrages (420.000 €) zuzüglich aller Vertragsnebenkosten zu erwerben. Auf der Grundlage des Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Februar 2019 ist das Ziel des Ankaufs die Entwicklung des Areals Ecke Konrad-Adenauer-Straße, Bachgasse, Bahnhofstraße.
Die dem Käufer bereits entstanden Kosten sowie die Kosten für die Rückabwicklung des bestehenden Kaufvertrages werden durch die Stadt Rödermark übernommen.
Die Mittel zum Erwerb des Grundstückes werden gemäß § 100 HGO überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus in 2019 bislang nicht verausgabten Mitteln für den Erwerb von Grundstücken und der grundhaften Erneuerung von Straßen.
Nach Erwerb des Anwesens wird es aus dem Anlagevermögen der Stadt Rödermark in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark übertragen.