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Tagesordnung - 27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 03.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: Schrankenschließzeiten am Bahnübergang in Ober-Roden - Voraussetzungen für technische Optimierung schaffen  
Enthält Anlagen
FDP/0171/19  
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: Straßensanierung  
Enthält Anlagen
FDP/0172/19  
Ö 4  
Neuwahl der Vertreterin bzw. des Vertreters für den Regionalverband FrankfurtRheinMain  
VO/0159/19  
Ö 5  
NEUFASSUNG der SPD-Fraktion: Verlängerung der S 1 durch eine Schnellbuslinie nach Dieburg  
SPD/0184/19  
Ö 5.1  
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum SPD-Antrag "NEUFASSUNG: Verlängerung der S 1 durch eine Schnellbuslinie nach Dieburg"  
FDP/0184_1/19  
Ö 6  
Antrag der Fraktion FWR zur "Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark"  
FWR/0131_1/19  
Ö 7  
Modifizierter Antrag der FDP-Fraktion: Räumliche Definition der "Grünen Mitte"  
FDP/0135_1/19  
Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion: Resolution: "Verweigerung des Sozialministeriums für einen verbesserten Versicherungsschutz für unverheiratete Lebenspartner/-innen von Feuerwehrleuten bei tödlichen Unfallereignissen"  
FDP/0136/19  
Ö 9  
Antrag der Fraktion FWR: Autoverkehr an den Grundschulen  
FWR/0168/19  
Ö 10  
Antrag der Fraktion FWR: Bäume pflanzen  
FWR/0169/19  
Ö 11  
Interfraktioneller Antrag: Bodenbevorratung neues Wohngebiet "Nördlich der Rodaustraße"  
IFA/0195/19  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

1.
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, den Bereich zwischen Rodaustraße, Dreieichbahn und Gärtnerei städtebaulich zu entwickeln.

 

2.
Der Magistrat wird beauftragt, die dort liegenden Grundstücke für eine Gebietsentwicklung zu sichern und hierzu gemäß der Bodenbevorratungs-vereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) Gespräche mit der HLG aufzunehmen.


3.
Es sind Vorschläge für eine Gebietsabgrenzung und für eine Bestimmung der Art der baulichen Nutzung darzustellen. Ziel ist es, auch Flächenanteile mit Wohnbebauung zu ermöglichen. Dabei sind die Restriktionen, welche sich aus der angrenzenden Bahnlinie und der Rodaustraße ergeben, –insbesondere im Hinblick auf den Schallschutz - zu berücksichtigen.

4.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll zum Einen im Gebiet selbst und zum Anderen nach Möglichkeit angrenzend bzw. gemäß Beschlusslage in der Grünen Mitte erfolgen.
Möglichkeiten zur Vernetzung von Biotopen (Biotopverbundsystem) sind darzustellen.

 

5. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung über den Rödermarkplan und der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Rödermark sind zu beachten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:




 

   
    03.09.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Nachdem alle Fraktionen Stellungnahmen zu dem interfraktionellen Antrag abgegeben haben, lässt der Stadtverordnetenvorsteher darüber abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, den Bereich zwischen Rodaustraße, Dreieichbahn und Gärtnerei städtebaulich zu entwickeln.

 

2. Der Magistrat wird beauftragt, die dort liegenden Grundstücke für eine Gebietsentwicklung zu sichern und hierzu gemäß der Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) Gespräche mit der HLG aufzunehmen.


3. Es sind Vorschläge für eine Gebietsabgrenzung und für eine Bestimmung der Art der baulichen Nutzung darzustellen. Ziel ist es, auch Flächenanteile mit Wohnbebauung zu ermöglichen. Dabei sind die Restriktionen, welche sich aus der angrenzenden Bahnlinie und der Rodaustraße ergeben, insbesondere im Hinblick auf den Schallschutz - zu berücksichtigen.

4. Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll zum Einen im Gebiet selbst und zum Anderen nach Möglichkeit angrenzend bzw. gemäß Beschlusslage in der Grünen Mitte erfolgen. glichkeiten zur Vernetzung von Biotopen (Biotopverbundsystem) sind darzustellen.

 

5. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung über den Rödermarkplan und der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Rödermark sind zu beachten.

 

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (12), AL/Grüne (8), SPD (4), FWR (4), FDP (3)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

Ö 12  
Ankauf des Grundstückes Bahnhofstraße 8  
VO/0190/19