Es wird ein Änderungsantrag verteilt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Politische Definition:
Der Begriff „Grüne Mitte“ wird ab sofort folgendermaßen politisch und faktisch definiert: „Der Begriff „Grüne Mitte“ beschreibt das Gebiet zwischen den beiden großen Stadtteilen Rödermarks, das langfristig von Wohn- und Gewerbebebauung freigehalten werden soll. Die Grüne Mitte dient als Naherholungsraum sowie für den aktiven Naturschutz. Freizeitaktivitäten sollen in der Grünen Mitte weiterhin möglich sein. Dies schließt den Bau neuer Freizeit- und Erholungsanlagen prinzipiell mit ein. Die Grüne Mitte beschreibt einen Raum, in dem Naturschutz, Landwirtschaft, Naherholung und Freizeitaktivitäten gleichberechtigt nebeneinander und miteinander existieren sollen.“
2.) Räumliche Definition:
Die intendierte räumliche Umfassung der „Grünen Mitte“ gemäß diesem Antrag ist der
nachstehenden Kartenskizze zu entnehmen.
Punkt 1.)
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt
Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, FDP, FWR
Ablehnung:SPD
Enthaltung:/
Punkt 2.)
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zustimmung:FDP
Ablehnung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR
Enthaltung:/