Beschlussvorschlag:
Daher fragen wir:
1. Ist dem Magistrat schon öfter bekannt geworden, dass ein Kinderspielplatz in dieser Weise genutzt wurde?
2. Ist die Nutzung des Kinderspielplatzes für diese Spiele grundsätzlich erlaubt?
3. Wenn Nein, wird der Magistrat die Hinweisschilder an den Kinderspielplätzen um einen diesbezüglichen Hinweis erweitern?
4. Wird der Magistrat noch weitere Initiativen ergreifen, um auf diesen Umstand hinzuweisen (Zeitungsartikel, Infos an den Schulen, usw..)
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: