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Die Abstimmung des Tagesordnungspunktes erfolgt unter TO A.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 121 Abs. 7 HGO fest, dass die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Rödermark im Bereich der „Bereithaltung von Nichtsozialwohnungen“ den Voraussetzungen des § 121 Absatz 1 HGO entspricht. Eine Übertragung dieser Aufgabe an private Dritte erfolgt nicht. Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU (12), AL/Die Grünen (9), SPD (5), FWR (4), FDP (4) Ablehnung:/ Enthaltung:/ |
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