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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung am 18.02.2014 die entgeltliche Höhergruppierung der Erzieher/-innen beschlossen. Die Erzieher/-innen soll(-t-)en demnach von der Besoldungsgruppe (seinerzeit) S6 in die (seinerzeit) Besoldungsgruppe S8 eingruppiert werden.
Die seinerzeitigen KiTa-Eltern erklärten sich diesbezüglich mit dem Vorschlag des Ersten Stadtrats einverstanden, zusätzlich zu der – ohnehin – geplanten linearen Erhöhung der KiTa-Gebühren i.H.v. 2%, mit einem zusätzlichen Gebühren-Prozent (also insg. 3%) zur Finanzierung der ansteigenden Besoldungskosten zur Höhergruppierung der Erzieher/-innen auf (seinerzeit) S8 beizutragen. Anfrage:
1) Hat die faktische und entgeltliche Höhergruppierung der Erzieher/-innen in Rödermark gemäß dem o.g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung stattgefunden? Wenn „ja“, zu welchem Datum und wenn „nein“, warum nicht?
2) Sofern die Höhergruppierung gemäß der vorstehenden Ziffer 1 nicht praktisch stattgefunden haben sollte: Haben die KiTa-Eltern seitdem o.g. Beschluss der STAVO faktisch 1% KiTa-Beiträge „zu viel“ bezahlt? Um welche Differenzsumme (igs.) handelt es sich seit o.G. STAVO Beschluss zwischen einer 2%-igen und 3%-igen Erhöhung der KiTa-Beiträge?
3) Sofern die Höhergruppierung gemäß der vorstehenden Ziffer 1 nicht praktisch stattgefunden haben sollte: Besteht seitens der KiTa-Eltern ein 1%-iger Rückzahlungsanspruch (seit dem Inkrafttreten der entsprechenden Gebührenordnung) gegen die Stadt hinsichtlich der entrichteten KiTa-Gebühren? Um welche Gesamtsumme würde es sich hierbei handeln?
4) Haben sich nach dem o.g. Beschluss der STAVO zur Höhergruppierung objektiv mehr Erzieher/-innen auf freie Stellen in Rödermark beworben als vor dem Beschluss? Konnten durch den Beschluss also – signifikant – neue Fachkräfte bzw. Erzieher/-innen für die Rödermärker KiTa‘s gewonnen werden? |
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