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Vorlage - FFW/0043_2/18  

 
 
Betreff: Gymnasium in Rödermark (Änderung des Änderungsantrags)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion und Freie Wähler
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
14.08.2018 
16. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur abgelehnt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
16.08.2018 
22. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
28.08.2018 
19. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt/Begründung:

 

In der Stadtverordnetenversammlung vom 2. Mai 2018 wurde einstimmig eine Stellungnahme der Stadt Rödermark zum Schulentwicklungsplan beschlossen. Diese wurde dem Kreis zur Kenntnis gegeben. Nach einigen Hearings wurde in der Kreistagssitzung vom 20. Juni 2018 der Schulentwicklungsplan beschlossen. Keine der interfraktionellen Forderungen aus Punkt III dieser Stellungnahme wurde in den Schulentwicklungsplan aufgenommen.

 

Diese Missachtung der Forderungen Rödermarks durch den Kreis wird eine Reihe negativer Folgen für Rödermark haben:

 

-          Die Zahl der aus Rödermark auspendelnden Schüler, die heute schon eine der höchsten im Kreis ist, wird – ausreichende Kapazität vorausgesetzt – weiter zunehmen, mit all den negativen Konsequenzen (Zeitverlust für die Schüler, Umweltprobleme durch zusätzlichen Verkehr, häufig weniger Sozialkontakte in der fremden Schulstadt). Da die Schülerzahlen auch in Rödermark durch größere Jahrgänge steigen werden, wird die Oswald-von-Nell-Breuning-Schule mittelfristig an ihre Kapazitätsgrenze kommen.

 

-          Die meisten auswärtigen Schulen, die heute von Rödermärker Schülern besucht werden, sind an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt und werden dann bevorzugt Kinder aus der eigenen Stadt aufnehmen und Rödermärker Schüler abweisen. Diese müssen dann im ganzen Kreisgebiet aufgeteilt werden - oftmals nicht in der Wunschschulform „reines Gymnasium“, sondern in kooperativen oder integrierten Gesamtschulen. Rödermark ist die einzige Stadt, wo diese „Schülerlenkungsmaßnahmen“ im Schulentwicklungsplan vorgesehen sind – eine eindeutige Benachteiligung der Rödermärker Schüler, die nicht hinnehmbar ist.

 

Richtigerweise wird daher in der abgegebenen Stellungnahme gefordert: „Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen, dass Schülerlenkungsmaßnahmen nicht mehr zu Ungunsten Rödermärker Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden müssen. Sie schwächen den Bildungsstandort Rödermark. Es macht aus Sicht der Stadt Rödermark keinen Sinn, die benötigten zusätzlichen räumlichen Kapazitäten für Rödermärker Schüler in den Nachbarstädten an Standorten bereitzustellen, die in der Regel heute schon die Maximalgröße einer gut händelbaren Schule erreicht haben. Zusätzliche Kapazitäten sollten am Wohnort der Schüler bereitgestellt werden. Es sind hier gemeinsam mit dem Schulträger Lösungen zu finden.“

 

Ein gutes Schulangebot vor Ort ist ein enorm wichtiger Standortfaktor. Eine gute Europaschule Oswald-von-Nell-Breuning-Schule alleine kann das für die Sekundarstufe II nicht abdecken. Rödermark ist bezüglich seiner Schullandschaft schon heute deutlich benachteiligt (nur eine Schule auf 9000 Einwohner!!) und darf bei den zwingend anstehenden Schulerweiterungen und –neubauten nicht ein weiteres Mal übergangen werden. Die Bundesregierung hat Bildung zu einem Schwerpunkt ihrer Politik für die laufende Legislaturperiode erklärt. Den Kommunen sollen dafür finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, d.h. es ist mit einem Nachfolgeprogramm zu KIP II zu rechnen. Zu diesem Zeitpunkt muss die Forderung Rödermarks nach einem Gymnasium bei den Entscheidungsträgern unbedingt vorliegen. Ein nachdrückliches Auftreten gegenüber dem Schulträger Kreis Offenbach ist hier zwingend geboten.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.) Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich mit dem Schulträger Kreis Offenbach Gespräche aufzunehmen und insbesondere die Inhalte von Punkt III der Stellungnahme der Stadt vom 2.5.2018 zum Schulentwicklungsplan mit diesem zu erörtern mit dem Ziel, das Rödermark mittelfristig den Zuschlag für den Neubau eines Gymnasiums erhält.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: