Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 112 HGO ist die Kommune verpflichtet, am Schluss eines jeden Haushalts-jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt.
Gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.
Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Jahresabschluss wurde vom Rechnungs-prüfungsamt geprüft und am 04. Juli 2018 mit einem uneingeschränkten Be-stätigungsvermerk versehen.
Das Jahresergebnis 2017 der Stadt Rödermark, welches auch Grundlage der Schutzschirmvereinbarung ist, weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 205.903,39 € (Plan 872.649,86 €/Fehlbetrag) auf, so dass eine Ergebnisverbesserung im Plan/Ist Vergleich von 1.078.553,25 € zu verzeichnen ist.
Im außerordentlichen Ergebnis verzeichnet die Stadt Rödermark einen Gewinn in Höhe von 905.595,70 € (Plan 273.955,39 €).
Der Jahresabschluss 2017 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.111.499,09 € aus, dem ein Planansatz 2017 in Höhe von 598.694,47 € (Jahresfehlbetrag) gegenüber steht.
Aus Investitionstätigkeiten ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 910.809,87 €. Der Kauf der Kulturhalle wurde aus eigenen liquiden Mitteln vorfinanziert. Das zur Refinanzierung erforderliche Kapitalmarktdarlehen wurde in 2018 aufgenommen.
Der Kassenkreditbestand vom Vorjahr in Höhe von 32 Mio. € konnte aufgrund einer Rückzahlung von einer Million auf 31 Mio. € reduziert werden.
Der Magistrat empfiehlt, den Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 1.111.499,09 Euro gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Be-stätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 04. Juli 2018 versehenen Jahresabschluss 2017 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 1.111.499,09 Euro wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
Jahresabschluss 2017
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