Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Der Magistrat wird aufgefordert, in dem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer Fristen für die Fertigstellung bzw. Teilfertigstellung der Baumaßnahme zu vereinbaren. Bei Nichteinhaltung der Fristen sollen Konventionalstrafen vereinbart werden.
Eine Rückabwicklung des Vertrages ist dann vorzusehen, wenn bis zu einem festgelegten Termin noch keinerlei Baumaßnahmen erfolgt sind.
Beschlussvorschlag:
Um die zügige Umsetzung von Planung Dritter, bei denen die Stadt Rödermark Baurecht nur zu diesem Zwecke geschaffen hat, sicherzustellen, sollen in städtebaulichen Verträgen auch Sanktionsmechanismen vereinbart werden. Dies soll in Zukunft bei allen ähnlichen Fällen ebenso gehandhabt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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