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Vorlage - SPD/0143/18  

 
 
Betreff: Städtebaulicher Vertrag mit den Bauherren Kapellenstraße (Kastanienhof)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
15.08.2018 
20. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
16.08.2018 
22. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
28.08.2018 
19. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, in dem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer Fristen für die Fertigstellung bzw. Teilfertigstellung der Baumaßnahme zu vereinbaren.

Bei Nichteinhaltung der Fristen sollen Konventionalstrafen vereinbart werden.

 

Eine Rückabwicklung des Vertrages ist dann vorzusehen, wenn bis zu einem festgelegten Termin noch keinerlei Baumaßnahmen erfolgt sind.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Um die zügige Umsetzung von Planung Dritter, bei denen die Stadt Rödermark Baurecht nur zu diesem Zwecke geschaffen hat, sicherzustellen, sollen  in städtebaulichen Verträgen auch Sanktionsmechanismen vereinbart werden.

Dies soll in Zukunft bei allen ähnlichen Fällen ebenso gehandhabt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: