Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Im Rahmen der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.03.2018 hat der Magistrat die Anfrage der FDP Fraktion „Toilette im Bahnhofsgebäude in Ober-Roden“ (VO FDP/0060/18) beantwortet. Teil dieser Antwort des Magistrates war die allgemein „erschütternde“ Erklärung, dass die Stadt Rödermark aufgrund vertraglicher Bedingungen eventuell bzw. vermutlich noch bis ins Jahr 2030 den jährlichen Unterhalt i.H.v. rund 15.000 bis 17.000 Euro für das Münz-Toilettenhäuschen am Bahnhof in Ober-Roden tragen muss. Dazu hat der Bürgermeister in derselben öffentlichen STAVO-Sitzung am 20.03.2018 erklärt, jetzt mit der Bahn und Hessen Mobil über Nachbesserungen dieser vertraglichen Unterhaltsverpflichtung verhandeln zu wollen. Ein Ziel dieser Verhandlungen könnte/sollte nach Aussage des Bürgermeisters vom 20.03.2018 die Rückerstattung der Betriebskosten von 2003 bis 2015 für das Toilettenhäuschen sein. Anfrage:
1) Wie ist der Sachstand zum 01.08.2018 hinsichtlich des Toilettenhäuschens am Bahnhof Ober-Roden? Wann genau begann und endet der 15-jährige Vertrag zur Tragung der jährlichen Unterhaltskosten für das Toilettenhäuschen durch die Stadt Rödermark?
2) Was hat der Magistrat in der Sache seit Ende März 2018 unternommen? Welche Gespräche wurden dazu mit wem und mit welchem Ziel sowie mit welchem Ergebnis geführt?
3) Steht eine, ggf. anteilige, Rückerstattung der Betriebskosten für das Toilettenhäuschen am Bahnhof Ober-Roden in Aussicht und wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?
4) Sieht der Magistrat Möglichkeiten – und wenn ja, welche – zur Reduktion der jährlichen Unterhaltskosten für das Toilettenhäuschen am Bahnhof Ober-Roden?
5) Wann kann – voraussichtlich – das Toilettenhäuschen am Bahnhof Ober-Roden abgebaut werden? Mit welchen Kosten wird für den Ab-/Rückbau desselben gerechnet und wer muss diese tragen?
6) Wann ist mit der Errichtung bzw. Inbetriebnahme der frei zugänglichen Toiletten im Bahnhofsgebäude (während der Öffnungszeiten) zu rechnen und wo werden diese baulich im Gebäude realisiert? Was passiert, wenn eine bauliche Realisierung von frei zugänglichen Toiletten im Bahnhofsgebäude Ober-Roden objektiv nicht möglich ist? Gibt es hierzu einen „Plan B“ und wenn ja, wie sieht dieser aus? |
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