Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Aktuell sind in Rödermarks Stadtverordnetenversammlung fünf Fraktionen vertreten. Zwei dieser Fraktionen haben freiwillig für die Dauer der aktuellen Wahlperiode (2016 bis 2021) auf ihr Fraktionsbüro bzw. Fraktionszimmer im Rathaus verzichtet. Diese Räumlichkeiten wurden mittlerweile anderen Nutzungen zugeführt (Personalrat sowie Ausländerbeirat). Es ist aktuell bereits mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit vorhersehbar, dass die Zahl der Fraktionen in der nächsten Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung ab 2021 höher sein wird bzw. sein könnte. Möglicherweise haben dann 6 oder auch 7 Fraktionen Anspruch auf ein Fraktionszimmer bzw. anderweitiger räumlicher Unterstützung durch die Stadt, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Auch wenn bis dorthin noch runde 3 Jahre Zeit sind, erscheint aufgrund der absehbaren räumlichen Herausforderungen eine diesbezüglich sehr vorausschauende Planung der Stadt höchst angebracht. Anfrage:
1) Welche räumlichen Möglichkeiten für die praktische Darstellung von Fraktionszimmern bzw. Fraktionsräumen (ggf. für zusätzliche, also dann sechs oder sieben, Fraktionen) in den Rathäusern für die Wahlperiode nach der Kommunalwahl im Jahr 2021 sieht der Magistrat?
2) Gibt es (vorausschauende) Planungen für die Darstellung der nötigen Fraktionsräume für die Wahlperiode ab 2021 in den Rathäusern oder in alternativen Lokalitäten? Wenn ja, wie stellen sich diese Planungen dar und wie ist der zugehörige zeitliche Fahrplan?
3) Wird seitens des Magistrates eine Lösung derart in Betracht gezogen (wie in vielen Kommunen im Kreis Offenbach bereits umgesetzt), dass die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zukünftig „nur“ Fraktionsbüros erhalten und die Sitzungsräume für alle Fraktionen buch-/benutzbar sind? Wenn ja, wie sähe diese Lösung in Rödermark praktisch aus? |
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