Der Antrag der CDU/AL wird durch folgenden Passus ergänzt:
Der Magistrat wird beauftragt, die aktuelle Gesetzesänderung zum TMG auf rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu möglichen Unterlassungsansprüchen abschließend zu prüfen.
Bei einem für die Stadt vertretbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen, bzw. rechtlicher Sicherheit für das Betreiben von freien WLAN Hotspots sollen selbige in allen städtischen Gebäuden eingerichtet werden.
Bei einem für die Stadt vertretbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen, bzw. rechtlicher Sicherheit für das Betreiben von freien WLAN Hotspots sollen selbige in den Ortskernen und an den Bahnstationen jeweils in Urberach und Ober-Roden eingerichtet werden.
Gewerbetreibende und Unternehmen über die getroffene Entscheidungen in geeigneter Form informiert und für ein gemeinsames freies WLAN gewonnen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
08.06.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Ö 4.1 - zurückgestellt
09.06.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss