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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, bei Grundstücksverkäufen, die die Errichtung von mehr als fünf Wohnungen bzw. 400 qm Wohnraum pro Grundstück erlauben, die Schaffung von sozial gebundenem Wohnraum per Vertrag sicher zu stellen. Als feste Quote für sozial gebundenen Wohnraum werden 30% festgesetzt. Der Magistrat wird beauftragt, nur solche Grundstücksgeschäfte zur Beschlussfassung vorzulegen, die diese Auflagen erfüllen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, bei Zustimmung der SPD-Fraktion und Ablehnung der Fraktionen von CDU, FDP, AL/Die Grünen und der Freien Wähler Rödermark, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen. |
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