Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Die Anzahl der sozial gebundenen Wohnungen in der Stadt Rödermark ist seit Jahren rückläufig. Gleichzeitig werden durch Wohnungsmodernisierungen im Mietwohnungsbereich weitere preiswerte Wohnungen in teurere aufgewertet. Um in der Stadt für alle Einkommensklassen wieder bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, muss die Stadt alle Möglichkeiten nutzen, preiswerten Wohnraum zu fördern. Bei allen Verkäufen städtischer Grundstücke besteht prinzipiell die Möglichkeit durch Auflagen oder Vertragsgestaltung den Bau von sozial gefördertem Wohnraum anzustoßen. In einem ersten Schritt soll daher die Stadt bei dem Verkauf von größeren Grundstücken die Schaffung von solchem Wohnraum zur Bedingung machen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, bei Grundstücksverkäufen, die die Errichtung von mehr als fünf Wohnungen bzw. 400 qm Wohnraum pro Grundstück erlauben, die Schaffung von sozial gebundenem Wohnraum per Vertrag sicher zu stellen. Als feste Quote für sozial gebundenen Wohnraum werden 30% festgesetzt. Der Magistrat wird beauftragt, nur solche Grundstücksgeschäfte zur Beschlussfassung vorzulegen, die diese Auflagen erfüllen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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