Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Mit der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung ist auch das Bedürfnis nach einem öffentlichen Zugang zum Internet unter Nutzung drahtloser lokaler Netzwerke (Wireless Local Area Network – WLAN) gestiegen. Durch die bisherigen Bestimmungen des Telemediengesetzes konnten Betreiber von privaten oder öffentlichen WLAN Hotspots für Verstöße durch Nutzer des WLAN Hotspots, wie z.B. illegale Musikdownloads wegen Verletzung des Urheberrechts verklagt werden.
Durch die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes, die im Herbst 2016 beschlossen werden soll, ist es nun für die Stadt möglich, ohne das Risiko der Störerhaftung oder Haftungsrisiken nach dem TMG WLAN Hotspots zu betreiben und öffentlich zugängig mache Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, in Vorbereitung des Beschlusses des zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes, alle städtische Gebäude mit freien WLAN Hotspots auszustatten und diese nach Rechtsgültigkeit der Gesetzesänderung zum TMG freizuschalten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung |
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