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Sachverhalt/Begründung:
Die SPD hatte im Jahre 2015 bereits einen Prüfantrag zur Einrichtung von freien WLAN Hotspots gestellt. Der Magistrat der Stadt Rödermark hat darauf hin eine Umsetzung geprüft und im Herbst 2015 seine Antworten dazu erteilt.
Der nun eingereichte Antrag der CDU / AL Die Grünen bleibt weit hinter dem gemeinsam am 24.02.2015 beschlossenen Antrag der SPD-Fraktion "WLAN und Hotspots für Ortszentren Rödermark" zurück und setzt eine Rechtssicherheit ab Herbst voraus, die so (möglicherweise) nicht besteht.
Der von der CDU / AL Die Grünen eingereichte Antrag beauftragt den Magistrat lediglich alle städtische Gebäude mit freien WLAN Hotspots auszustatten, nicht aber z.B. in Ortskernen und den Bahnstationen freies WLAN zur Verfügung zu stellen. Auch eine Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein und den Unternehmen zur möglichen Kostenreduzierung für ein gemeinsames freies WLAN in Rödermark fehlt gänzlich.
Durch die zwischenzeitliche Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes, die im Herbst 2016 beschlossen werden soll, könnte nun aber für die Stadt eine Möglichkeit dahingehend bestehen, ohne ein Risiko der Störerhaftung oder Haftungsrisiken nach dem TMG WLAN Hotspots zu betreiben und öffentlich zugängig machen. Dem Antragsteller ist klar, dass echte Rechtssicherheit für die Betreiber offener WLANs erst nach Gesetzesbeschluss bestehen kann.
Auf Grund der vorgetragenen Argumente stellt der Antragsteller daher folgenden Änderungsantrag. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, die aktuelle Gesetzesänderung zum TMG auf rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu möglichen Unterlassungsansprüchen abschließend zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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