Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat die Einführung eines Stadtbusses zum 06. August 2012 mit zwei Buslinien beschlossen. Die bestehenden zwei Linien OF-45 und OF-46 sind in das Netz des Rhein-Main-Verkehrsverbundes integriert und werden im Auftrag der Stadt Rödermark von der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) betrieben. Für einen Übergangszeitraum bis zum Fahrplanwechsel 2014 wurde ein Probebetrieb durchgeführt. Seit 08.09.2014 wird das Stadtbus-System Rödermark reduziert fortgeführt unter Berücksichtigung des Fahrgastaufkommens im Schülerverkehr als Linienverkehr im RMV für alle (Konzeptpapier IGDB vom 16.09.2013, S.10 und 11). In Kooperation mit der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) wurde die Verlängerung des geänderten Probebetriebes bis zum 11. Dezember 2016 gemäß Beschlussvorlage VO/0170/14 vereinbart. Die Grundlagen sind in einer Vereinbarung zwischen der kvgOF und der Stadt Rödermark sowie in einem Verkehrsvertrag mit dem ausführenden Busunternehmen verbindlich vereinbart. Diese Verträge sehen für einen Übergangszeitraum bis zum Fahrplanwechsel am Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Mit Beendigung des Probebetriebes zum 11. Dezember 2016 soll eine endgültige Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel 2016/2017 mit dem derzeitigen Linienkonzept (Schülerverkehr als Linienverkehr im RMV für alle) erfolgen. Gemäß Mitteilung der Kreisverkehrsgesellschaft soll die Vergabe der Leistungen für fünf Jahre vom Dezember 2016 bis zum Dezember 2021 erfolgen. Anschließend ist eine Integration in die neue Ausschreibung der Linie OF-95 (Urberach-Ober-Roden-Waldacker-Dietzenbach Mitte) vorgesehen. Gemäß EU-VO 1370 wird die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) beauftragt, die Europaweite Ausschreibung der Verkehrsleistungen auf der Grundlage einer Konzessionierung nach § 42 PBefG zu veranlassen. Die Vorgaben des Lokalen Nahverkehrsplanes 2016 ff für den Kreis Offenbach sind zu berücksichtigen. Der Fahrplan ist mit den zwei Schulen in Ober-Roden (Trinkbornschule, Oswald-von-Nell-Breuning-Schule) auf die Schulanfangs- und –endzeiten abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Im Haushaltsplan 2016 stehen für den Betrieb des Stadtbusses 151.500 € bereit.
Bereits für das Jahr 2015 wurde im Rahmen der Schutzschirmvereinbarung eine Konsolidierungsmaßnahme in Höhe von 90.000 € beschlossen, welche die Einstellung des Stadtbusbetriebes vorsieht. Aufgrund der notwendigen Schülerbeförderung ist die Konsolidierungsmaßnahme jedoch nicht umsetzbar.
Bei Fortführung des Stadtbusbetriebes müssen im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff entsprechende Ersatzmaßnahmen gefunden werden, um den im Schutzschirmvertrag vereinbarten Abbaupfad nicht zusätzlich zu belasten. /He, 11.05.16
Anlagen Konzeptpapier IGDB vom 16.09.2013
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||