TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Rödermark |
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VO/0293/16 |
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Ö 3 |
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Vorlage zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes B 1.6 "Ortskern Urberach", (Teilbereich aus dem Bebauungsplan B 1.2
"Ortskern Urberach") |
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VO/0280/16 |
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Ö 4 |
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan "In der Plattenhecke 2 a" -TSC- |
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VO/0296/16 |
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Ö 5 |
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Doppelhaushalt 2017/2018 |
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VO/0285/16 |
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Ö 6 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Bestandsaufnahme des Ist-Zustand: Gewerbegebiet A27 östlich der Odenwaldstraße |
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FDP/0224/16 |
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Ö 7 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Rödermark 2030 - Städtebauliche Entwicklung Rödermarks sichern |
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SPD/0164/16 |
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Ö 8 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Gewerbeausgleichsflächen - Business Points |
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FDP/0225/16 |
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Ö 9 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Neue Siedlungs- und Gewerbeflächen in Rödermark |
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FDP/0160/16 |
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Ö 10 |
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Änderung der Stellplatzsatzung |
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VO/0271/16 |
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Ö 11 |
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Benennung der geplanten Straße im Baugebiet "An der Rodau" |
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VO/0278/16 |
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Ö 12 |
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Statusbericht über aktuelle und zu erwartende Baumaßnahmen -o. V.- |
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Ö 13 |
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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Gewerbegebiet Am Schwimmbad" und Beschluss zum Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 (RegFNP) |
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VO/0297/16 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: (1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2424), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.Oktober 2015 (BGBl. I S.1722) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Schwimmbad“ im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches entspricht der nachfolgenden Übersichtskarte. (2) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Folgenutzung und Reaktivierung untergenutzter Flächen des ehemaligen Perlite-Produktionsstandortes unter Einbezug des in Richtung der Berufsakademie westlich angrenzenden Flurstückes 3/2 sowie der nördlich gelegenen Flächen für Stellplätze geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S.d. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung unter Berücksichtigung der aktuellen Ausbauplanung der Straße „Am Schwimmbad“. (3) Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. (4) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten. (5) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, dass zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Schwimmbad“ auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung beim Planungsverband FrankfurtRheinMain ein Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 im Bereich des Plangebietes vorzubereiten und zu stellen ist. (6) Die Kostentragung für das Verfahren ist über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger geregelt worden.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Schwimmbad“ Abbildung genordet, ohne Maßstab Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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23.11.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 13 - (offen) |
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24.11.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2424), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.Oktober 2015 (BGBl. I S.1722) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Schwimmbad“ im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches entspricht der nachfolgenden Übersichtskarte. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Folgenutzung und Reaktivierung untergenutzter Flächen des ehemaligen Perlite-Produktionsstandortes unter Einbezug des in Richtung der Berufsakademie westlich angrenzenden Flurstückes 3/2 sowie der nördlich gelegenen Flächen für Stellplätze geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S.d. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung unter Berücksichtigung der aktuellen Ausbauplanung der Straße „Am Schwimmbad“. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, dass zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Schwimmbad“ auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung beim Planungsverband FrankfurtRheinMain ein Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 im Bereich des Plangebietes vorzubereiten und zu stellen ist. Die Kostentragung für das Verfahren ist über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger geregelt worden. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Schwimmbad“ Abbildung genordet, ohne Maßstab Die Angabe zur Größe der Fläche soll nachgeliefert werden, weil sie nicht in der Vorlage steht. Weiterhin wird um Beantwortung der Fragen, ob eine Ausgleichspflicht für die Stadt Rödermark entstehen könnte und welche Art von Gewerbe angesiedelt werden soll, gebeten. Herr Bürgermeister Kern sagt Beantwortung per E-Mail zu. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
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29.11.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 16 - (offen) |
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06.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 16 - (offen) |
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TOP 16 wird nicht aufgerufen.
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07.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 16 - (offen) |
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TOP 16 wird nicht aufgerufen.
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09.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Nach einer Einführung durch Bürgermeister Kern erfolgt die Beschlussfassung ohne Aussprache. Beschlussvorschlag: (1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2424), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.Oktober 2015 (BGBl. I S.1722) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Schwimmbad“ im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches entspricht der nachfolgenden Übersichtskarte. (2) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Folgenutzung und Reaktivierung untergenutzter Flächen des ehemaligen Perlite-Produktionsstandortes unter Einbezug des in Richtung der Berufsakademie westlich angrenzenden Flurstückes 3/2 sowie der nördlich gelegenen Flächen für Stellplätze geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S.d. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung unter Berücksichtigung der aktuellen Ausbauplanung der Straße „Am Schwimmbad“. (3) Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. (4) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten. (5) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, dass zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Schwimmbad“ auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung beim Planungsverband FrankfurtRheinMain ein Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 im Bereich des Plangebietes vorzubereiten und zu stellen ist. (6) Die Kostentragung für das Verfahren ist über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger geregelt worden.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Schwimmbad“ Abbildung genordet, ohne Maßstab
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung:/ Enthaltung:/
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Ö 14 |
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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 271/1, Carl-Benz-Straße 3-5 mit 1.767 qm |
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VO/0282/16 |
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Ö 15 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Korrektur des Straßennamen "Aloys Georg Rink" |
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SPD/0266/16 |
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Ö 16 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Weiterentwicklung der Dreieichbahn zur S-Bahn |
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IFA/0299/16 |
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Ö 17 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Erhöhte Verkehrssicherheit an der "Erdkautenweg Kreuzung" |
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CAL/0300/16 |
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Ö 17.1 |
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Änderungsantrag der Fraktion FWR: Erhöhte Verkehrssicherheit an der "Erdkautenweg Kreuzung" |
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FWR/0300_1/16 |
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Ö 18 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Ergänzungsbeschluss zum Rödermark-Plan |
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FDP/0301/16 |
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Ö 19 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Jägerhaus - Neufassung |
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FDP/0302/16 |
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Ö 20 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 21 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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