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Auszug - Vorlage zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes B 1.6 "Ortskern Urberach", (Teilbereich aus dem Bebauungsplan B 1.2 "Ortskern Urberach")  

 
 
7. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 23.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0280/16 Vorlage zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes B 1.6 "Ortskern Urberach", (Teilbereich aus dem Bebauungsplan B 1.2
"Ortskern Urberach")
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Heintz vom Planungsbüro für Städtebau.

 

Nach einleitenden Worten durch Herrn Bürgermeister Kern stellt Herr Heintz den Offenlageentwurf des Bebauungsplanes B 1.6 Ortskern Urberach vor.

 

Die Fragen der Mitglieder werden beantwortet.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S 2424), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, in der Zeit vom

20. Februar 2017 bis einschließlich 22. rz 2017. In dieser Zeit erfolgen auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine zusätzliche Informationsveranstaltung für die Bürger.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst zwei Bereiche innerhalb der bebauten Ortslage von Urberach.

 

Der südliche Bereich erstreckt sich entlang der Darmstädter Straße westseitig von Hausnummer 7 bis zur Friedhofstraße in einer Tiefe von 19 m bis 27 m.

Der nördliche Bereich liegt beidseitig der Bahnhofstraße westlich der Bachgasse bis einschließlich Bahnhofstraße, Hausnummer 20, und ostseitig von Bahnhofstraße, Hausnummer 7, bis einschließlich Hausnummer 23 sowie dem Grundstück Gänseeck 2. Siehe hierzu auch beigefügte Anlage.

 

Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes sind in der beigefügten Anlage gekennzeichnet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:CDU, ALG, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Dem Beschlussvorschlag wird unter Vorbehalt einstimmig zugestimmt.

 

Der Vorbehalt bezieht sich auf die Änderung des Zeitraums der öffentlichen Auslegung, sowie auf die Ergänzung um den Hinweis einer Bürgerinfoveranstaltung.

Der Beschlussvorschlag wird um diese Punkte ergänzt.