Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 7. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 7. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 23.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0293/16  
Ö 3  
Vorlage zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes B 1.6 "Ortskern Urberach", (Teilbereich aus dem Bebauungsplan B 1.2 "Ortskern Urberach")  
Enthält Anlagen
VO/0280/16  
Ö 4  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan "In der Plattenhecke 2 a" -TSC-  
Enthält Anlagen
VO/0296/16  
Ö 5  
Doppelhaushalt 2017/2018  
Enthält Anlagen
VO/0285/16  
Ö 6  
Antrag der FDP-Fraktion: Bestandsaufnahme des Ist-Zustand: Gewerbegebiet A27 östlich der Odenwaldstraße  
FDP/0224/16  
Ö 7  
Antrag der SPD-Fraktion: Rödermark 2030 - Städtebauliche Entwicklung Rödermarks sichern  
SPD/0164/16  
Ö 8     Antrag der FDP-Fraktion: Gewerbeausgleichsflächen - Business Points  
FDP/0225/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für alle zukünftigen Projekte, deren Realisierung eine Nutzungsänderung i.S.d. BauNVO dahingehend mit sich bringt, dass vormalige Gewerbeflächen (Gewerbegebiet oder Mischgebiet) hin zu reiner Wohnnutzung oder Mischgebiet mit vorrangiger Wohnnutzung umgewidmet werden (müssen), wird zeitgleich an anderer Stelle im Stadtgebiet eine in der Größenordnung korrespondierende Gewerbeausgleichfläche geschaffen - durch Neuausweisung unterhalb der für den RegFNP erheblichen qm-Zahl oder ebenfalls Nutzungsänderung. Zu keiner Zeit nach der Beschlussfassung darf die Summe aller baurechtlich für Gewerbe vorgesehener Flächen kleiner sein als zum Zeitpunkt des Beschlusses.

 

Gedanklich angelehnt werden soll das neue Modell der Gewerbeausgleichsflächen an die Systematik der Naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen; ein einfaches Punktesystem (z.B. „Business Points“ - 1qm wegfallende bestehende Gewerbefläche = 1 qm neu zu schaffende Gewerbefläche) ist hierfür denkbar.

 

Aufgabe des Magistrates soll/muss es zukünftig sein, bei jedem Vorhaben, welches bestehende Gewerbefläche um-/entwidmet, gleichzeitig und automatisch einen parallelen Vorschlag für die zeitgleiche Schaffung entsprechender Gewerbeausgleichsflächen an anderer Stelle im Gemarkungsgebiet vorzulegen. Sollte zum Zeitpunkt der Um-/Entwidmung ein positiver Saldo hinsichtlich der Gewerbeausgleichsflächen vorhanden sein, ist eine entsprechende Verrechnung darzulegen; ein Negativsaldo darf nicht länger als 12 Monate nach der letzten Verrechnungsdarlegung bestehen bleiben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung

   
    07.09.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 12 - zurückgestellt
   
   
    08.09.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

 

   
    20.09.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - zurückgestellt
   

Der Antrag bleibt im Geschäftsgang und wird geschoben.

 

   
    28.09.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 7 - zurückgestellt
   
   
    29.09.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r alle zukünftigen Projekte, deren Realisierung eine Nutzungsänderung i.S.d. BauNVO dahingehend mit sich bringt, dass vormalige Gewerbeflächen (Gewerbegebiet oder Mischgebiet) hin zu reiner Wohnnutzung oder Mischgebiet mit vorrangiger Wohnnutzung umgewidmet werden (müssen), wird zeitgleich an anderer Stelle im Stadtgebiet eine in der Größenordnung korrespondierende Gewerbeausgleichfläche geschaffen - durch Neuausweisung unterhalb der für den RegFNP erheblichen qm-Zahl oder ebenfalls Nutzungsänderung. Zu keiner Zeit nach der Beschlussfassung darf die Summe aller baurechtlich für Gewerbe vorgesehener Flächen kleiner sein als zum Zeitpunkt des Beschlusses.

 

Gedanklich angelehnt werden soll das neue Modell der Gewerbeausgleichsflächen an die Systematik der Naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen; ein einfaches Punktesystem (z.B. „Business Points“ - 1qm wegfallende bestehende Gewerbefläche = 1 qm neu zu schaffende Gewerbefläche) ist hierfür denkbar.

 

Aufgabe des Magistrates soll/muss es zukünftig sein, bei jedem Vorhaben, welches bestehende Gewerbefläche um-/entwidmet, gleichzeitig und automatisch einen parallelen Vorschlag für die zeitgleiche Schaffung entsprechender Gewerbeausgleichsflächen an anderer Stelle im Gemarkungsgebiet vorzulegen. Sollte zum Zeitpunkt der Um-/Entwidmung ein positiver Saldo hinsichtlich der Gewerbeausgleichsflächen vorhanden sein, ist eine entsprechende Verrechnung darzulegen; ein Negativsaldo darf nicht länger als 12 Monate nach der letzten Verrechnungsdarlegung bestehen bleiben.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.

   
    11.10.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 13 - zurückgestellt
   

Der Antrag bleibt im Geschäftsgang und wird geschoben.

 

   
    23.11.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 8 - (offen)
   
   
    24.11.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Herr Kruger bittet Herrn Spieß, die Sitzungsleitung zu übernehmen und begründet den Antrag.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus. Der Antrag wird gegebenenfalls in den nächsten Tagen als erledigt erklärt.

   
    29.11.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 8 - (offen)
   
   
    06.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - (offen)
   

TOP 9 wird nicht aufgerufen.

   
    07.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - zurückgezogen
   

Nach einer kurzen Erläuterung durch den Vorsitzenden der FDP-Fraktion Herrn Kruger wird der Antrag als erledigt erklärt.

 

   
    09.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - (offen)
   

Der Antrag wurde in der Sitzung am 07.12.2016 r erledigt erklärt.

Ö 9     Antrag der FDP-Fraktion: Neue Siedlungs- und Gewerbeflächen in Rödermark  
FDP/0160/16  
Ö 10     Änderung der Stellplatzsatzung  
Enthält Anlagen
VO/0271/16  
Ö 11     Benennung der geplanten Straße im Baugebiet "An der Rodau"  
Enthält Anlagen
VO/0278/16  
Ö 12     Statusbericht über aktuelle und zu erwartende Baumaßnahmen -o. V.-      
Ö 13     Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Gewerbegebiet Am Schwimmbad" und Beschluss zum Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 (RegFNP)  
VO/0297/16  
Ö 14     Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 271/1, Carl-Benz-Straße 3-5 mit 1.767 qm  
VO/0282/16  
Ö 15     Antrag der SPD-Fraktion: Korrektur des Straßennamen "Aloys Georg Rink"  
Enthält Anlagen
SPD/0266/16  
Ö 16     Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Weiterentwicklung der Dreieichbahn zur S-Bahn  
IFA/0299/16  
Ö 17     Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Erhöhte Verkehrssicherheit an der "Erdkautenweg Kreuzung"  
CAL/0300/16  
Ö 17.1     Änderungsantrag der Fraktion FWR: Erhöhte Verkehrssicherheit an der "Erdkautenweg Kreuzung"  
FWR/0300_1/16  
Ö 18     Antrag der FDP-Fraktion: Ergänzungsbeschluss zum Rödermark-Plan  
FDP/0301/16  
Ö 19     Antrag der FDP-Fraktion: Jägerhaus - Neufassung  
FDP/0302/16  
Ö 20     Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 21     Mitteilungen und Anfragen