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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Magistrats |
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Ö 3 |
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Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 4 |
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Mobilisierung von Baulandreserven für den sozialen Wohnungsbau |
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SPD/0225/15 |
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Ö 4.1 |
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Mobilisierung von Flächen für öffentlich geförderten (sozialen) Wohnungsbau in Rödermark - Änderungsantrag zu den SPD Anträgen 4 (Mobilisierung von Baulandreserven für den sozialen Wohnungsbau) und 5 (Städtische Grundstücke für weiteren Wohnungsbau nutzen)
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CAL/0249_1/15 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag:
Der in der 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.10.2014 einstimmig gefasste Beschluss „Änderung zum Antrag der SPD-Fraktion "Sozialwohnungen" vom 15.09.2014 - modifiziert mit Vorlage der SPD-Fraktion vom 02.10.2014“ wird wie folgt modifiziert: - Das Hearing beim Landkreis Offenbach am 5. November hat zunächst ausreichend Grundlageninformationen zum weiteren Vorgehen zur Verfügung gestellt. Das beschlossene Expertenhearing zum Sozialen Wohnungsbau in Rödermark kann daher entfallen.
- Der Magistrat wird beauftragt unter Hinzuziehung von Expertenwissen der Wohnungsbaugesellschaften zu prüfen, ob die folgenden Standorte im Stadtgebiet für die Durchführung von öffentlich gefördertem (sozialen) Wohnungsbau geeignet sind:
- Babenhäuser Straße Ecke Am Motzenbruch (Kita Motzenbruch)
- Lessingstraße Ecke Schillerstraße (Kita Lessingstraße) – hier schwerpunktmäßig besondere Wohnformen wie z.B. Mehrgenerationenhaus oder Seniorengerechtes Wohnen
- Teile des Areals an der verlängerten Ricarda-Huch-Straße und der Mainzer Straße
- Teile des Bestandsgebietes an der Kapellenstraße (Disco Ruine) - hier schwerpunktmäßig besondere Wohnformen wie z.B. Mehrgenerationenhaus oder Seniorengerechtes Wohnen
- Teile der östliche – bislang unbeplanten - Straßenseite der Seligenstädter Straße
- Teile des Areals ehemalige Seniorenwohnanlage „Am Mühlengrund“
- Weiter soll geprüft werden:
- unter welchen Bedingungen und finanziellen Auswirkungen auf den dargestellten Arealen öffentlich geförderter (sozialer) Wohnungsbau möglich ist. Hierbei sind strategische Partnerschaften mit gemeinnützigen, caritativen und privaten Investoren in Erwägung zu ziehen.
- Für welche Zielgruppen besonderer Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen besteht.
- Einen möglichen besonderen Bedarf an barrierefreiem oder generationenübergreifendem Wohnraum darzustellen.
- Darzustellen, ob in den Ortskernen von Ober-Roden und Urberach Flächenpotentiale für geförderten Wohnungsbau vorhanden sind und unter welchen Rahmenbedingungen diese mobilisiert werden könnten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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08.12.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 4.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Der in der 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.10.2014 einstimmig gefasste Beschluss „Änderung zum Antrag der SPD-Fraktion "Sozialwohnungen" vom 15.09.2014 - modifiziert mit Vorlage der SPD-Fraktion vom 02.10.2014“ wird wie folgt modifiziert: - Das Hearing beim Landkreis Offenbach am 5. November hat zunächst ausreichend Grundlageninformationen zum weiteren Vorgehen zur Verfügung gestellt. Das beschlossene Expertenhearing zum Sozialen Wohnungsbau in Rödermark kann daher entfallen.
- Der Magistrat wird beauftragt unter Hinzuziehung von Expertenwissen der Wohnungsbaugesellschaften zu prüfen, ob die folgenden Standorte im Stadtgebiet für die Durchführung von öffentlich gefördertem (sozialen) Wohnungsbau geeignet sind:
- Babenhäuser Straße Ecke Am Motzenbruch (Kita Motzenbruch)
- Lessingstraße Ecke Schillerstraße (Kita Lessingstraße) – hier schwerpunktmäßig besondere Wohnformen wie z.B. Mehrgenerationenhaus oder Seniorengerechtes Wohnen
- Teile des Areals an der verlängerten Ricarda-Huch-Straße und der Mainzer Straße
- Teile des Bestandsgebietes an der Kapellenstraße (Disco Ruine) - hier schwerpunktmäßig besondere Wohnformen wie z.B. Mehrgenerationenhaus oder Seniorengerechtes Wohnen
- Teile der östliche – bislang unbeplanten - Straßenseite der Seligenstädter Straße
- Teile des Areals ehemalige Seniorenwohnanlage „Am Mühlengrund“
- Weiter soll geprüft werden:
- unter welchen Bedingungen und finanziellen Auswirkungen auf den dargestellten Arealen öffentlich geförderter (sozialer) Wohnungsbau möglich ist. Hierbei sind strategische Partnerschaften mit gemeinnützigen, caritativen und privaten Investoren in Erwägung zu ziehen.
- Für welche Zielgruppen besonderer Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen besteht.
- Einen möglichen besonderen Bedarf an barrierefreiem oder generationenübergreifendem Wohnraum darzustellen.
- Darzustellen, ob in den Ortskernen von Ober-Roden und Urberach Flächenpotentiale für geförderten Wohnungsbau vorhanden sind und unter welchen Rahmenbedingungen diese mobilisiert werden könnten.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: / Enthaltung: FWR, 1x SPD
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Ö 4.2 |
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Mobilisierung von Flächen für öffentlich geförderten (sozialen) Wohnungsbau in Rödermark (Änderungsantrag) |
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FWR/0250/15 |
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Ö 5 |
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Städtische Grundstücke für weiteren Wohnungsbau nutzen |
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SPD/0226/15 |
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Ö 6 |
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Verkauf des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 342/1, Karl-May-Weg 14A mit 432 m² |
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VO/0234/15 |
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Ö 7 |
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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 267, Otto-Lilienthal-Straße 6 |
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VO/0237/15 |
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Ö 8 |
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Verkauf des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 325, Astrid-Lindgren-Weg 10 mit 749 m² |
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VO/0238/15 |
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Ö 9 |
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Nachtragshaushalt 2015 |
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VO/0241/15 |
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Ö 10 |
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Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rödermark (Hundesteuersatzung) - 6. Änderung - |
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VO/0242/15 |
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Ö 11 |
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"Rödermark 2025+" - Städtebauliche Rahmenpläne für die Ortskerne Ober-Roden und Urberach - Bund-Länder-Programm "Stadtumbau in Hessen" |
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CAL/0247/15 |
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