Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Das Programm Stadtumbau startete in Hessen erstmals 2004. Schwerpunkt des Programms ist bisher die bauliche Anpassung der Stadt- und Siedlungsstrukturen sowie der Gebäude und Infrastrukturen an die Herausforderungen des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels. Angesichts der fortschreitenden Dynamik dieser Veränderungsprozesse bleibt diese Aufgabe von großer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit von Städten und Gemeinden.
Neue Stadtumbauaufgaben entstehen durch den Klimawandel. So hat der Gesetzgeber im Rahmen der Klimaschutznovelle des Baugesetzbuches 2011 deutlich gemacht, dass Stadtumbaumaßnahmen auch die Anpassung von Stadt- und Siedlungsstrukturen an die Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung einschließen. Die bisherigen Programmschwerpunkte werden daher um die Handlungsfelder Klimaanpassung und Klimaschutz ergänzt.
Eine Beteiligung der Stadt Rödermark an diesem Programm könnte hilfreich sein im Sinne einer Optimierung der Wohn- und Arbeitsbedingungen in den Ortskernen mit besonderer Berücksichtigung der energetischen Sanierung von Gebäuden im Altbestand.
Eine Beteiligung an diesem Programm muss bis zum 29. Februar 2016 beantragt werden
Beschlussvorschlag:
A) Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit es für die weitere Entwicklung der Ortskerne von Ober-Roden und Urberach sinnvoll ist, städtebauliche Rahmenpläne zu erstellen und unter dem Titel „Rödermark 2025+“ voranzutreiben.
Insbesondere ist zu prüfen, ob und inwieweit eine solche Rahmenplanung für folgende Maßnahmen hilfreich sein könnte:
B) Der Magistrat wird beauftragt, entsprechenden Prüfungen, Erhebungen und Vorbereitungen zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“ so rechtzeitig durchzuführen oder durch Beauftragung durchführen zu lassen, dass die Stadtverordnetenversammlung noch vor Antragsschluss am 29. Februar 2016 eine Entscheidung über einen Antrag auf Aufnahme in das Programm herbeiführen kann. Falls solche Fördervoraussetzungen fehlen, wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit es möglich und sinnvoll ist, solche Fördervoraussetzungen noch vor Antragsschluss zu schaffen.
In die notwendigen Erhebungen sind auch die Ergebnisse aus dem Leitbildprojekt „Analyse und Schritte zur Gestaltung attraktiver und lebenswerter Ortskerne in Ober-Roden und Urberach“ einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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