Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Mittelfristig scheint nur an der Kapellenstraße eine Ausweisung von Gewerbeflächen machbar zu sein. Da in den vergangenen Jahren diverse potentielle Gewerbeflächen anderen Nutzungsarten zugeführt wurden, z. B. Franziskushaus an der Ober-Rodener Str. und Hitzel & Beck Gelände an der Odenwaldstraße, aber keine Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt wurden, darf nicht schon wieder eine mögliche Gewerbefläche anderweitig bebaut werden Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt unter Hinzuziehung von Expertenwissen der Wohnungsbaugesellschaften zu prüfen, ob die folgenden Standorte im Stadtgebiet für die Durchführung von öffentlich gefördertem (sozialen) Wohnungsbau geeignet sind:
· Babenhäuser Straße Ecke Am Motzenbruch (Kita Motzenbruch) · Lessingstraße Ecke Schillerstraße (Kita Lessingstraße) – hier schwerpunktmäßig besondere Wohnformen wie z.B. Mehrgenerationenhaus oder seniorengerechtes Wohnen · Teile des „Perlite Geländes“ am Ender der Straße „Am Schwimmbad“ · Teile des „Gaswerk Geländes“ an der Mainzer Straße · Teile der östliche – bislang unbeplanten - Straßenseite der Seligenstädter Straße · Teile des Areals ehemalige Seniorenwohnanlage „Am Mühlengrund“
Weiter soll geprüft werden: An welchen Stellen im Stadtgebiet Gewerbeflächen entwickelt werden können. Hier ist besonders das Areal an der Kapellenstraße zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung |
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