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Vorlage - FWR/0250/15  

 
 
Betreff: Mobilisierung von Flächen für öffentlich geförderten (sozialen) Wohnungsbau in Rödermark (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
25.11.2015 
39. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt     
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
26.11.2015 
52. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
08.12.2015 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Die FREIEN WÄHLER Rödermark begrüßen die Anträge zur Überprüfung und Entwicklung von Flächen für den sozialen Wohnungsbau. Bei der Prüfung darf allerdings nicht vernachlässigt werden, dass die Stadt auch Entwicklungsmöglichkeiten für das heimische Gewerbe benötigt.

Mittelfristig scheint nur an der Kapellenstraße eine Ausweisung von Gewerbeflächen machbar zu sein. Da in den vergangenen Jahren diverse potentielle Gewerbeflächen anderen Nutzungsarten zugeführt wurden, z. B. Franziskushaus an der Ober-Rodener Str. und Hitzel & Beck Gelände an der Odenwaldstraße, aber keine Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt wurden, darf nicht schon wieder eine mögliche Gewerbefläche anderweitig bebaut werden


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt unter Hinzuziehung von Expertenwissen der Wohnungsbaugesellschaften zu prüfen, ob die folgenden Standorte im Stadtgebiet für die Durchführung von öffentlich gefördertem (sozialen) Wohnungsbau geeignet sind:

 

· Babenhäuser Straße Ecke Am Motzenbruch (Kita Motzenbruch)

· Lessingstraße Ecke Schillerstraße (Kita Lessingstraße) – hier schwerpunktmäßig

besondere Wohnformen wie z.B. Mehrgenerationenhaus oder seniorengerechtes Wohnen

· Teile des „Perlite Geländes“ am Ender der Straße „Am Schwimmbad“

· Teile des „Gaswerk Geländes“ an der Mainzer Straße

· Teile der östliche – bislang unbeplanten - Straßenseite der Seligenstädter Straße

· Teile des Areals ehemalige Seniorenwohnanlage „Am Mühlengrund“

 

Weiter soll geprüft werden:

An welchen Stellen im Stadtgebiet Gewerbeflächen entwickelt werden können.

Hier ist besonders das Areal an der Kapellenstraße zu prüfen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung