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Vorlage - VO/0242/15  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rödermark (Hundesteuersatzung) - 6. Änderung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
26.11.2015 
52. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
08.12.2015 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
EntwurfAenderungSatzung PDF-Dokument
Synopse_AltNeuErläuterungen PDF-Dokument

 

Sachverhalt/Begründung:

 

Im Zusammenhang mit einem anhängigen Widerspruchsverfahren gegen die Stadt Rödermark hat der Widerspruchsausschuss des Landkreises Offenbach empfohlen, in

§ 8 (Steuerermäßigung) der aktuellen Fassung der Hundesteuersatzung die gesellschaftliche Nutzung eines Therapiehundes der von Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunden gleichzusetzen.

 

Neben der Ausbildung zu sogenannten Therapiehunden werden als vergleichbare Ausbildungen die zum Schulhund und Diabeteswarnhund durchgeführt.

 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, auf Antrag und gegen Vorlage eines Ausbildungsnachweises, die Steuer um 25 % des geltenden Steuersatzes zu ermäßigen, wenn der Hund eine Ausbildung als Therapie-, Schul- oder Diabeteswarnhund hat.

 

§ 7 Abs. 2 c (Steuerbefreiung) der der aktuellen Fassung der Hundesteuersatzung sieht eine Steuerbefreiung für Hunde, die von ihren Haltern aus einem Tierheim erworben wurden, bis zum Ende des zweiten auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres vor.

 

Da die Tierheime des Landkreises Offenbach und des Landkreises Darmstadt/Dieburg erheblich ausgelastet sind, wird vorgeschlagen, die Steuerbefreiung zukünftig nur noch für Hunde aus einem Tierheim im Kreis Offenbach und im Kreis Darmstadt/Dieburg vorzusehen.

Durch den Anreiz vermehrt Tiere aus den Tierheimen der Regionen zu holen, wird eine positive Auswirkung auf deren angespannte Finanzlage erwartet.

 

Die geplanten Änderungen werden beigefügt in einer Synopse dargestellt und wurden in den Entwurf einer Änderungssatzung eingearbeitet.


 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 6. Änderung der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer“ im Gebiet der Stadt Rödermark gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

Positive finanzielle Auswirkungen ergeben sich daraus, dass Hunde aus weiter entfernt liegenden Tierheimen oder von ausländischen Tierschutzorganisationen importierte Hunde künftig nicht mehr von der Steuer befreit sind. Diese monetären Vorteile werden dadurch eingeschränkt, dass bei Therapie-, Schul- oder Diabeteswarnhunden die Steuer künftig zu 25 % ermäßigt wird. Eine Aussage zu den möglichen Fallzahlen kann nicht getroffen werden.

/He, 11.11.15

 

 


Anlagen

 

-          Synopse zur Gegenüberstellung der der aktuellen Hundesteuersatzung und der geplanten Änderungen

-          Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rödermark (Hundesteuersatzung) – 6. Änderung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EntwurfAenderungSatzung (31 KB) PDF-Dokument (33 KB)    
Anlage 2 2 Synopse_AltNeuErläuterungen (36 KB) PDF-Dokument (78 KB)