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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Magistrats |
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Ö 3 |
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Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 4 |
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Mobilisierung von Baulandreserven für den sozialen Wohnungsbau |
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SPD/0225/15 |
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Ö 4.1 |
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Mobilisierung von Flächen für öffentlich geförderten (sozialen) Wohnungsbau in Rödermark - Änderungsantrag zu den SPD Anträgen 4 (Mobilisierung von Baulandreserven für den sozialen Wohnungsbau) und 5 (Städtische Grundstücke für weiteren Wohnungsbau nutzen)
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CAL/0249_1/15 |
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Ö 4.2 |
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Mobilisierung von Flächen für öffentlich geförderten (sozialen) Wohnungsbau in Rödermark (Änderungsantrag) |
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FWR/0250/15 |
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Ö 5 |
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Städtische Grundstücke für weiteren Wohnungsbau nutzen |
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SPD/0226/15 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt, alle städtischen Grundstücke in der bebauten Ortslage dahingehend zu überprüfen, ob auf diesen Grundstücken zusätzlich weitere Wohngebäude errichtet werden können oder ob die bestehenden Gebäude erweitert werden können. Die Prüfung sollte neben der baurechtlichen Abschätzung auch eine grobe Kostenkalkulation für mögliche Baumaßnahmen umfassen. Das Ergebnis der Prüfung soll der Stadtverordnetenversammlung noch im Jahre 2015 vorgelegt werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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05.11.2015 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 9 - zur Kenntnis genommen |
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Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt, alle städtischen Grundstücke in der bebauten Ortslage dahingehend zu überprüfen, ob auf diesen Grundstücken zusätzlich weitere Wohngebäude errichtet werden können oder ob die bestehenden Gebäude erweitert werden können. Die Prüfung sollte neben der baurechtlichen Abschätzung auch eine grobe Kostenkalkulation für mögliche Baumaßnahmen umfassen. Das Ergebnis der Prüfung soll der Stadtverordnetenversammlung noch im Jahre 2015 vorgelegt werden. Herr Schultheis begründet den Antrag der SPD-Fraktion. Es besteht noch Beratungsbedarf in den Fraktionen. Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht.
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05.11.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 9 - zur Kenntnis genommen |
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Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt, alle städtischen Grundstücke in der bebauten Ortslage dahingehend zu überprüfen, ob auf diesen Grundstücken zusätzlich weitere Wohngebäude errichtet werden können oder ob die bestehenden Gebäude erweitert werden können. Die Prüfung sollte neben der baurechtlichen Abschätzung auch eine grobe Kostenkalkulation für mögliche Baumaßnahmen umfassen. Das Ergebnis der Prüfung soll der Stadtverordnetenversammlung noch im Jahre 2015 vorgelegt werden. Herr Schultheis begründet den Antrag der SPD-Fraktion. Es besteht noch Beratungsbedarf in den Fraktionen. Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht.
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17.11.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 11 - zurückgestellt |
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25.11.2015 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 4 - zurückgestellt |
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26.11.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt, alle städtischen Grundstücke in der bebauten Ortslage dahingehend zu überprüfen, ob auf diesen Grundstücken zusätzlich weitere Wohngebäude errichtet werden können oder ob die bestehenden Gebäude erweitert werden können. Die Prüfung sollte neben der baurechtlichen Abschätzung auch eine grobe Kostenkalkulation für mögliche Baumaßnahmen umfassen. Das Ergebnis der Prüfung soll der Stadtverordnetenversammlung noch im Jahre 2015 vorgelegt werden. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.
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08.12.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 5 - abgelehnt |
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Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt, alle städtischen Grundstücke in der bebauten Ortslage dahingehend zu überprüfen, ob auf diesen Grundstücken zusätzlich weitere Wohngebäude errichtet werden können oder ob die bestehenden Gebäude erweitert werden können. Die Prüfung sollte neben der baurechtlichen Abschätzung auch eine grobe Kostenkalkulation für mögliche Baumaßnahmen umfassen. Das Ergebnis der Prüfung soll der Stadtverordnetenversammlung noch im Jahre 2015 vorgelegt werden. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt Zustimmung: SPD, FWR Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen Enthaltung: FDP
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Ö 6 |
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Verkauf des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 342/1, Karl-May-Weg 14A mit 432 m² |
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VO/0234/15 |
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Ö 7 |
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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 267, Otto-Lilienthal-Straße 6 |
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VO/0237/15 |
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Ö 8 |
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Verkauf des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 325, Astrid-Lindgren-Weg 10 mit 749 m² |
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VO/0238/15 |
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Ö 9 |
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Nachtragshaushalt 2015 |
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VO/0241/15 |
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Ö 10 |
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Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rödermark (Hundesteuersatzung) - 6. Änderung - |
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VO/0242/15 |
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Ö 11 |
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"Rödermark 2025+" - Städtebauliche Rahmenpläne für die Ortskerne Ober-Roden und Urberach - Bund-Länder-Programm "Stadtumbau in Hessen" |
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CAL/0247/15 |
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