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Tagesordnung - 31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 31. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 24.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:24 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung  
VO/0238/14  
Ö 4  
Gesamtabschluss 2013  
Enthält Anlagen
VO/0014/15  
Ö 5  
Schuldenmanagement und Zinssteuerung  
Enthält Anlagen
VO/0247/14  
Ö 5.1  
Schuldenmanagement und Zinssteuerung (Änderungsantrag)  
SPD/0247/14-1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Magistrat wird durch Beschluss der Stadtverordneten ermächtigt, den in der Anlage gemäß Ziffer 11 der Richtlinien zu kommunalen Anlagegeschäften und derivativen Finanzierungsinstrumenten (KomAnlagRL) beigefügten Richtlinien-
Entwurf mit nachfolgenden Änderungen zu erlassen.

 

              6.2 Zulässige Finanzderivate

Im Zins- und Schuldenmanagement werden ausschließlich folgende Zinsderivate eingesetzt:


Zinsswaps und Forward-Swaps für feste und für variable Zinsverpflichtungen

 

9. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 25. Februar 2015 in Kraft.

Rödermark, den 24. Februar 2015

 

2.              Vor Geschäftsabschlüssen ist die Beratung einer fachkundigen Bank und/oder eines externen Dienstleisters einzuholen. 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    24.02.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
   

Nach den Erläuterungen desrgermeisters und den Stellungnahmen der Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Antrag der SPD-Fraktion, der die Vorlage des Magistrats ergänzt abstimmen:

 

1.              Der Magistrat wird durch Beschluss der Stadtverordneten ermächtigt, den in der Anlage gemäß Ziffer 11 der Richtlinien zu kommunalen Anlagegeschäften und derivativen Finanzierungsinstrumenten (KomAnlagRL) beigefügten Richtlinien-
Entwurf mit nachfolgenden Änderungen zu erlassen.

 

              6.2 Zulässige Finanzderivate

Im Zins- und Schuldenmanagement werden ausschließlich folgende Zinsderivate eingesetzt:


Zinsswaps und Forward-Swaps für feste und für variable Zinsverpflichtungen

 

9. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 25. Februar 2015 in Kraft.

dermark, den 24. Februar 2015

 

2.              Vor Geschäftsabschlüssen ist die Beratung einer fachkundigen Bank und/oder eines externen Dienstleisters einzuholen. 

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, 1 x FDP, FWR

Ablehnung:              1 x FDP

Enthaltung:              1 x AL/Die Grünen

 

Der weiterführende Antrag ist somit beschlossen.

Ö 6  
Doppelhaushalt 2015/2016  
Enthält Anlagen
VO/0006/15  
Ö 7  
Verkauf des städtischen Grundstücks Erich-Kästner-Straße 38  
VO/0017/15  
Ö 8  
Nutzungsvereinbarung Helene-Lange-Schule  
Enthält Anlagen
VO/0280/14  
Ö 9  
Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark"  
VO/0253/14  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion: Schaffung eines Fonds zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus in Rödermark  
SPD/0021/15  
Ö 11  
Antrag der SPD-Fraktion: Einführung eines Mängelmelders auf der Internetseite der Stadt Rödermark  
SPD/0022/15  
Ö 12  
Antrag der SPD-Fraktion: Jugendprojekt QR Codes in Rödermark  
SPD/0023/15  
Ö 13  
Antrag der SPD-Fraktion: WLAN und Hotspots für Ortszentren Rödermark  
SPD/0024/15