Nach den Erläuterungen des Bürgermeisters und den Stellungnahmen der Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Antrag der SPD-Fraktion, der die Vorlage des Magistrats ergänzt abstimmen:
1. Der Magistrat wird durch Beschluss der Stadtverordneten ermächtigt, den in der Anlage gemäß Ziffer 11 der Richtlinien zu kommunalen Anlagegeschäften und derivativen Finanzierungsinstrumenten (KomAnlagRL) beigefügten Richtlinien-
Entwurf mit nachfolgenden Änderungen zu erlassen.
6.2 Zulässige Finanzderivate
Im Zins- und Schuldenmanagement werden ausschließlich folgende Zinsderivate eingesetzt:
Zinsswaps und Forward-Swaps für feste und für variable Zinsverpflichtungen
9. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 25. Februar 2015 in Kraft.
Rödermark, den 24. Februar 2015
2. Vor Geschäftsabschlüssen ist die Beratung einer fachkundigen Bank und/oder eines externen Dienstleisters einzuholen.