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Tagesordnung - 10. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 10. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 26.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
"5-Jahres-Investitionsplan"  
FDP/0342/11  
Ö 3  
"Pferdesteuer"  
FDP/0343/11  
Ö 4  
"Betriebsbedingte Kündigungen"  
FFW/0341/11  
Ö 5  
"Erhöhung der Transparenz der Haushaltspläne"  
FFW/0344/11  
Ö 6  
Schülerbeförderung - Weiterentwicklung des Schülerverkehrs (Änderungsantrag)  
SPD/0304/11  
Ö 7  
Haushaltskonsolidierungskonzept 2012  
Enthält Anlagen
VO/0335/11  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Haushalt 2012
Enthält Anlagen
VO/0324/11  
Ö 9  
Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 386, Erich-Kästner-Straße 38  
Enthält Anlagen
VO/0004/12  
Ö 10  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 26 Nr. 398/2, Senefelder Straße  
VO/0005/12  
Ö 11  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 270, Carl-Benz-Straße 7, 1.200 qm  
Enthält Anlagen
VO/0007/12  
Ö 12  
Beschlussfassung über die Vereinsförderungsliste der Stadt Rödermark für das Jahr 2012  
Enthält Anlagen
VO/0011/12  
Ö 13  
Antrag der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler: "Akteneinsichtsausschuss"  
SFF/0002/12  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO einen Akteneinsichtsausschuss ein.

Gegenstand desselben soll der Kauf des Bahnhofsgebäude Ober-Roden durch die Stadt Rödermark und die sich aus diesem Geschäft ergebenden rechtlichen, finanziellen und praktischen Konsequenzen für die Stadt sein.

 

I.              Es soll insbesondere (jedoch nicht abschließend) folgenden Fragenkomplexen nachgegangen werden:

 

1.)              Gang der Vertragsverhandlungen mit der DB AG

2.)              Inhalt des (notariellen) Kaufvertrages und dessen Abschluss

3.)              Belastungen des Grundstücks bzw. Grundbuchlasten (u.a.: Wege- und Leitungsrechte, etc.)

4.)              Belastungen des Gebäudes (u.a.: Vertragliche Verpflichtungen, Denkmalschutz, etc.)

5.)              Finanzielle Folgen des Kaufs insgesamt (bis dato) aufgrund u.a. Leitungsverlegung, etc. für die Stadt

6.)              Rechtliche Situation und Bewertung hinsichtlich der Belastungen von Grundstück und Gebäude

7.)              Praktische Auswirkungen der Belastungen von Grundstück und Gebäude

8.)              Eventuelle Regressoptionen gegenüber der DB AG

9.)              Zukunft: mögliche finanzielle Nachteile für die Stadt, eventuelle rechtliche Probleme, usw.

 

II.)              Vorgelegt werden sollen dazu (nicht abschließend) u.a.:

 

1.)              Alle Akten und Unterlagen der Stadt Rödermark, die in der Zeit der Anbahnung und Realisierung des erfolgten Ankaufs des Bahnhofsgebäudes entstanden

2.)              Der vorvertragliche Schriftwechsel mit der DB AG

3.)              Der notarielle Kaufvertrag in Gänze

4.)              Grundbuchauszug vor und nach Auflassung / Eintragung

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:                                                       

   
    26.01.2012 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 13 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO einen Akteneinsichtsausschuss ein.

Gegenstand desselben soll der Kauf des Bahnhofsgebäude Ober-Roden durch die Stadt Rödermark und die sich aus diesem Geschäft ergebenden rechtlichen, finanziellen und praktischen Konsequenzen für die Stadt sein.

 

I.              Es soll insbesondere (jedoch nicht abschließend) folgenden Fragenkomplexen nachgegangen werden:

 

1.)              Gang der Vertragsverhandlungen mit der DB AG

2.)              Inhalt des (notariellen) Kaufvertrages und dessen Abschluss

3.)              Belastungen des Grundstücks bzw. Grundbuchlasten (u.a.: Wege- und Leitungsrechte, etc.)

4.)              Belastungen des Gebäudes (u.a.: Vertragliche Verpflichtungen, Denkmalschutz, etc.)

5.)              Finanzielle Folgen des Kaufs insgesamt (bis dato) aufgrund u.a. Leitungsverlegung, etc. für die Stadt

6.)              Rechtliche Situation und Bewertung hinsichtlich der Belastungen von Grundstück und Gebäude

7.)              Praktische Auswirkungen der Belastungen von Grundstück und Gebäude

8.)              Eventuelle Regressoptionen gegenüber der DB AG

9.)              Zukunft: mögliche finanzielle Nachteile für die Stadt, eventuelle rechtliche Probleme, usw.

 

II.)              Vorgelegt werden sollen dazu (nicht abschließend) u.a.:

 

1.)              Alle Akten und Unterlagen der Stadt Rödermark, die in der Zeit der Anbahnung und Realisierung des erfolgten Ankaufs des Bahnhofsgebäudes entstanden

2.)              Der vorvertragliche Schriftwechsel mit der DB AG

3.)              Der notarielle Kaufvertrag in Gänze

4.)              Grundbuchauszug vor und nach Auflassung / Eintragung

 

Es besteht noch Beratungsbedarf bezüglich der Ausgestaltung des Ausschusses hinsichtlich der Größe, Zusammensetzung bzw. dem Vorsitz.

Der Antragsteller kündigt eine überarbeitete Fassung an.

 

 

   
    13.02.2012 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Der Stadtverordnete Kruger begründet den Antrag für die antragstellenden Fraktionen. Nach weiteren Stellungnahmen der Fraktionen lässt der Stadtverordnetenvorsteher über den Antrag mit dem folgenden Wortlaut abstimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO einen Akteneinsichtsausschuss ein.

Gegenstand desselben soll der Kauf des Bahnhofsgebäude Ober-Roden durch die Stadt Rödermark und die sich aus diesem Geschäft ergebenden rechtlichen, finanziellen und praktischen Konsequenzen für die Stadt sein.

 

I.              Es soll insbesondere (jedoch nicht abschließend) folgenden Fragenkomplexen nachgegangen werden:

 

1.)              Gang der Vertragsverhandlungen mit der DB AG

2.)              Inhalt des (notariellen) Kaufvertrages und dessen Abschluss

3.)              Belastungen des Grundstücks bzw. Grundbuchlasten (u.a.: Wege- und Leitungsrechte, etc.)

4.)              Belastungen des Gebäudes (u.a.: Vertragliche Verpflichtungen, Denkmalschutz, etc.)

5.)              Finanzielle Folgen des Kaufs insgesamt (bis dato) aufgrund u.a. Leitungsverlegung, etc. für die Stadt

6.)              Rechtliche Situation und Bewertung hinsichtlich der Belastungen von Grundstück und Gebäude

7.)              Praktische Auswirkungen der Belastungen von Grundstück und Gebäude

8.)              Eventuelle Regressoptionen gegenüber der DB AG

9.)              Zukunft: mögliche finanzielle Nachteile für die Stadt, eventuelle rechtliche Probleme, usw.

 

II.)              Vorgelegt werden sollen dazu (nicht abschließend) u.a.:

 

1.)              Alle Akten und Unterlagen der Stadt Rödermark, die in der Zeit der Anbahnung und Realisierung des erfolgten Ankaufs des Bahnhofsgebäudes entstanden

2.)              Der vorvertragliche Schriftwechsel mit der DB AG

3.)              Der notarielle Kaufvertrag in Gänze

4.)              Grundbuchauszug vor und nach Auflassung / Eintragung

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

Um 22:15 Uhr unterbricht der Stadtverordnetenvorsteher die Sitzung. Fortsetzung der Sitzung findet am morgigen Dienstag um 19:00 statt.

 

 

Ö 14  
Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 15  
Mitteilungen und Anfragen