Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO einen Akteneinsichtsausschuss ein.
Gegenstand desselben soll der Kauf des Bahnhofsgebäude Ober-Roden durch die Stadt Rödermark und die sich aus diesem Geschäft ergebenden rechtlichen, finanziellen und praktischen Konsequenzen für die Stadt sein.
I. Es soll insbesondere (jedoch nicht abschließend) folgenden Fragenkomplexen nachgegangen werden:
1.) Gang der Vertragsverhandlungen mit der DB AG
2.) Inhalt des (notariellen) Kaufvertrages und dessen Abschluss
3.) Belastungen des Grundstücks bzw. Grundbuchlasten (u.a.: Wege- und Leitungsrechte, etc.)
4.) Belastungen des Gebäudes (u.a.: Vertragliche Verpflichtungen, Denkmalschutz, etc.)
5.) Finanzielle Folgen des Kaufs insgesamt (bis dato) aufgrund u.a. Leitungsverlegung, etc. für die Stadt
6.) Rechtliche Situation und Bewertung hinsichtlich der Belastungen von Grundstück und Gebäude
7.) Praktische Auswirkungen der Belastungen von Grundstück und Gebäude
8.) Eventuelle Regressoptionen gegenüber der DB AG
9.) Zukunft: mögliche finanzielle Nachteile für die Stadt, eventuelle rechtliche Probleme, usw.
II.) Vorgelegt werden sollen dazu (nicht abschließend) u.a.:
1.) Alle Akten und Unterlagen der Stadt Rödermark, die in der Zeit der Anbahnung und Realisierung des erfolgten Ankaufs des Bahnhofsgebäudes entstanden
2.) Der vorvertragliche Schriftwechsel mit der DB AG
3.) Der notarielle Kaufvertrag in Gänze
4.) Grundbuchauszug vor und nach Auflassung / Eintragung
Es besteht noch Beratungsbedarf bezüglich der Ausgestaltung des Ausschusses hinsichtlich der Größe, Zusammensetzung bzw. dem Vorsitz.
Der Antragsteller kündigt eine überarbeitete Fassung an.