Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt/Begründung:
Eine Steuer für Hunde ist für jede Kommune seit vielen Jahren ebenso selbstverständlich wie sie sachlich unbegründet ist. Die eingenommenen Beträge werden nicht zweckgebunden eingesetzt, es gibt keinen rationalen Grund, gerade und ausschließlich das Halten von Hunden zu besteuern. Die Steuer dient letztendlich nur der allgemeinen Einnahmeerhöhung der Kommune. Eher schon lässt sich eine Pferdesteuer sachlich begründen, denn das Anlegen und die Wartung von Reitwegen kostet Geld, das ohne Pferde nicht in dieser Form ausgegeben werden müsste. Die Hinterlassenschaften von Pferden sind für viele Bürger ein ebenso großes (objektiv ein noch größeres) Ärgernis als die Hinterlassenschaften von Hunden. Die Haltung und Unterkunft von Pferden ist vergleichsweise teuer und nicht für jeden Bürger finanzierbar. Eine Pferdesteuer in der vorgeschlagenen Höhe würde daher nur in wenigen Ausnahmefällen zu Härtefällen bei den Beisitzern führen und ist in unseren Augen eine relativ sozialverträgliche Möglichkeit, die kommunalen Einnahmen zu erhöhe
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Einführung einer Pferdesteuer sich für die Stadt abzüglich des Verwaltungsaufwandes rechnet und wie hoch die damit zu erzielenden jährlichen Einnahmen sind, wenn von einem jährlichen Betrag von 200 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von über 1,50 m und von 100 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von kleiner 1,50 m ausgegangen wird. Des Weiteren soll geprüft und dargestellt werden, ob und in welchem Maße mit dem Einführen einer Pferdesteuer für die Besitzer von Reitställen deutlich spürbar negative Auswirkungen zu erwarten sind. Das Prüfungsergebnis soll in der ersten Sitzung des HFW-Ausschusses im Jahr 2012 vorgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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