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Sachverhalt/Begründung:
Die Damen Vanessa und Nadine Walter sind Eigentümerinnen des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 26 Nr. 398/1, Senefelder Straße 24, 1.838 qm. An diese Fläche grenzt die städtische Parzelle 398/2 mit 531 qm, die von der derzeitigen Nutzung her mit dem Grundstück 398/2 eine Gewerbeeinheit bildet.
Im Zuge von Bautätigkeiten auf angrenzenden Grundstücken wurde jetzt festgestellt, dass sich die Parzelle noch im Eigentum der Stadt befindet, aber schon seit Jahren (Jahrzehnten) von der Familie Walter (Roland Walter, Gerüstbau) genutzt wird.
Die Entstehungsgeschichte dieses Vorgangs lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Auch die jetzigen Eigentümerinnen Vanessa und Nadine Walter (Töchter von Roland Walter) haben in ihren Unterlagen keinen Schriftverkehr über den Vorgang. Das Betriebsgrundstück wurde über zwei Generationen weitergegeben, immer in dem Glauben, dass dies die komplette Eigentumsfläche ist.
Nach Auskunft der Damen Walter ist in der Familie nur bekannt, dass der Großvater vor Jahren gesagt hatte, er müsse der Stadt noch die Nachbarflächefläche abkaufen. Der Vater von Vanessa und Nadine Walter hatte ihm sogar Geld dafür gegeben. Kurz darauf wurden die Grundstücke komplett eingezäunt. Die Familie ging davon aus, dass die Fläche erworben wurde.
Die Angelegenheit soll nun endlich rechtlich klar geregelt werden. Vanessa und Nadine Walter möchten das städtische Grundstück erwerben, da es schon Jahre zum Betrieb gehört und die gesamte Fläche auch für den Betrieb benötigt wird. Der noch städtische Bereich wird zurzeit als Lagerfläche genutzt, längerfristig ist die Errichtung einer Lagerhalle geplant.
Seitens der Eigentümer der Nachbargrundstücke besteht kein Interesse am Erwerb der Fläche.
Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inklusive Erschließungskosten, insgesamt 53.100 €. Auf die Erschließungskosten entfällt ein Betrag von insgesamt 3.071,94 €. Dieser setzt sich zusammen aus dem Abwasserbeitrag in Höhe von 1.740,51 € und dem Erschließungsbeitrag in Höhe von 1.331,43 €. Der derzeitige Buchwert des Grundstücks ist aus dem Vermerk der Finanzverwaltung unter „Finanzielle Auswirkungen“ zu ersehen.
Der Verkauf erfolgt zu den üblichen Vertragsbedingungen für Gewerbegrundstücke mit Ausnahme der Bauverpflichtung, da die Fläche bereits baurechtlich durch den Lagerplatz und die Abstellflächen als bebaut gilt. Beschlussvorschlag:
Die Stadt Rödermark verkauft das Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 26 Nr. 398/2, Senefelder Straße, 531 qm, an die Damen Vanessa und Nadine Walter.
Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten, insgesamt 53.100 €. Der Verkauf erfolgt zu den üblichen Vertragsbedingungen für Gewerbegrundstücke mit Ausnahme der Bauverpflichtung. Alle im Zuge des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten tragen die Erwerber.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
JA/Nein
Haushaltsmittel stehen bereit bei Produkt: (HhSt.: ) Auftrag-Nummer:___________
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