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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.12.2010 den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 265, Otto-Lilienthal-Straße 8 mit 1.195 qm, an Herrn Alexander Schrod, zur Ansiedelung der derzeit in Dietzenbach ansässigen Firma SL-Products GmbH Co. KG (Metallbearbeitung) beschlossen (VO/0297/10).
Der Verkauf hat sich bisher verzögert, da Herr Schrod ursprünglich auf der Fläche auch Wohnraum schaffen wollte, jetzt aber aus planungsrechtlichen und finanziellen Gründen davon absieht. Der Finanzierungsplan steht. Der Kaufvertrag kann abgeschlossen werden. Eine baldige Bebauung und Umsiedlung ist geplant.
Die Verwaltung hat die letzten Monate nicht mehr auf den Abschluss des Vertrages gedrängt, da in dem Bereich Rudolf-Diesel-Straße/Adam-Opel-Straße derzeit diverse Verkaufsgespräche stattfinden und die Grundstücke in der Otto-Lilienthal-Straße 6 mit 1.195 qm und Nr. 8 mit 1.201 qm eventuell zu Tauschzwecken benötigt werden könnten.
Herr Schrod hat sich zum Tausch bereit erklärt und würde auch das vergleichbar große Grundstück in der Carl-Benz-Straße 7 mit 1.200 qm erwerben. Seine Planung lässt sich auch auf dieser Fläche realisieren.
Seitens der Verwaltung wird der Verkauf des Grundstücks Carl-Benz-Straße 7 an Herrn Schrod empfohlen. Wie bereits in der ursprünglichen Vorlage beschlossen, erfolgt der Verkauf zu den üblichen Vertragsbedingungen für Gewerbegrundstücke. Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Rödermark verkauft an Herrn Alexander Schrod, Fa. SL-Products GmbH & Co. KG, Dietzenbach, das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 270, Carl-Benz-Straße 7 mit 1.200 qm.
Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inklusive Erschließungskosten, insgesamt 120.000,00 €.
Der Verkauf erfolgt zu den üblichen Vertragsbedingungen für Gewerbegrundstücke. Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten trägt der Erwerber.
2. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2010 (VO/0297/10) über den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 265, Otto-Lilienthal-Straße 8, wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA/NEIN
Im Entwurf des Haushaltes 2012 sind im Finanzhaushalt 220.000 € Einnahmen und im Ergebnishaushalt 390.000 € Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken vorgesehen. Das vorgenannte Grundstück befindet sich mit einem Wert von 55.535,42 € im Anlagevermögen der Stadt. Bei einem Verkauf des Grundstückes zum Preis von 120.000,00 € wird ein Ertrag in Höhe von 64.464,58 € erzielt. Die Erschleißungskosten wurden hierbei noch nicht berücksichtigt. Den Vorschriften des § 114 f HGO zur vorläufigen Haushaltsführung wird durch den Abschluss des Vertrages nicht zuwider gehandelt. Entsprechende Verträge wurden bereits in 2011 abgeschlossen. 11.01.2012 Mo
Anlagen: Lageplan
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