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Tagesordnung - 10. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 10. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 26.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
"5-Jahres-Investitionsplan"  
FDP/0342/11  
Ö 3  
"Pferdesteuer"  
FDP/0343/11  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Einführung einer Pferdesteuer sich für die Stadt abzüglich des Verwaltungsaufwandes rechnet und wie hoch die damit zu erzielenden jährlichen Einnahmen sind, wenn von einem jährlichen Betrag von 200 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von über 1,50 m und von 100 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von kleiner 1,50 m ausgegangen wird. Des Weiteren soll geprüft und dargestellt werden, ob und in welchem Maße mit dem Einführen einer Pferdesteuer für die Besitzer von Reitställen deutlich spürbar negative Auswirkungen zu erwarten sind. Das Prüfungsergebnis soll in der ersten Sitzung des HFW-Ausschusses im Jahr 2012 vorgestellt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:     

   
    24.11.2011 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 22 - (offen)
   

Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht.

   
    06.12.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 24 - zurückgestellt
   

Behandlung und Beschlussfassung soll in der nächsten Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Einführung einer Pferdesteuer sich für die Stadt abzüglich des Verwaltungsaufwandes rechnet und wie hoch die damit zu erzielenden jährlichen Einnahmen sind, wenn von einem jährlichen Betrag von 200 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von über 1,50 m und von 100 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von kleiner 1,50 m ausgegangen wird. Des Weiteren soll geprüft und dargestellt werden, ob und in welchem Maße mit dem Einführen einer Pferdesteuer für die Besitzer von Reitställen deutlich spürbar negative Auswirkungen zu erwarten sind. Das Prüfungsergebnis soll in der ersten Sitzung des HFW-Ausschusses im Jahr 2012 vorgestellt werden.

   
    26.01.2012 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 3 - zur Kenntnis genommen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Einführung einer Pferdesteuer sich für die Stadt abzüglich des Verwaltungsaufwandes rechnet und wie hoch die damit zu erzielenden jährlichen Einnahmen sind, wenn von einem jährlichen Betrag von 200 €r Pferde mit einer Widerristhöhe von über 1,50 m und von 100 €r Pferde mit einer Widerristhöhe von kleiner 1,50 m ausgegangen wird. Des Weiteren soll geprüft und dargestellt werden, ob und in welchem Maße mit dem Einführen einer Pferdesteuer für die Besitzer von Reitställen deutlich spürbar negative Auswirkungen zu erwarten sind. Das Prüfungsergebnis soll in der ersten Sitzung des HFW-Ausschusses im Jahr 2012 vorgestellt werden.

 

Der Tagesordnungspunkt wird nicht beraten. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss gibt keine Beschlussempfehlung ab.

   
    13.02.2012 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 5 - zurückgestellt
   

Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatung (wie unter TOP 1 mitgeteilt) in der Fortsetzung der Sitzung am 14/15. Februar 2012.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Einführung einer Pferdesteuer sich für die Stadt abzüglich des Verwaltungsaufwandes rechnet und wie hoch die damit zu erzielenden jährlichen Einnahmen sind, wenn von einem jährlichen Betrag von 200 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von über 1,50 m und von 100 €r Pferde mit einer Widerristhöhe von kleiner 1,50 m ausgegangen wird. Des Weiteren soll geprüft und dargestellt werden, ob und in welchem Maße mit dem Einführen einer Pferdesteuer für die Besitzer von Reitställen deutlich spürbar negative Auswirkungen zu erwarten sind. Das Prüfungsergebnis soll in der ersten Sitzung des HFW-Ausschusses im Jahr 2012 vorgestellt werden.

   
    14.02.2012 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 4 - zurückgezogen
   

Der Antrag wird zurückgezogen.

 

Ö 4  
"Betriebsbedingte Kündigungen"  
FFW/0341/11  
Ö 5  
"Erhöhung der Transparenz der Haushaltspläne"  
FFW/0344/11  
Ö 6  
Schülerbeförderung - Weiterentwicklung des Schülerverkehrs (Änderungsantrag)  
SPD/0304/11  
Ö 7  
Haushaltskonsolidierungskonzept 2012  
Enthält Anlagen
VO/0335/11  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Haushalt 2012
Enthält Anlagen
VO/0324/11  
Ö 9  
Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 386, Erich-Kästner-Straße 38  
Enthält Anlagen
VO/0004/12  
Ö 10  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 26 Nr. 398/2, Senefelder Straße  
VO/0005/12  
Ö 11  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 270, Carl-Benz-Straße 7, 1.200 qm  
Enthält Anlagen
VO/0007/12  
Ö 12  
Beschlussfassung über die Vereinsförderungsliste der Stadt Rödermark für das Jahr 2012  
Enthält Anlagen
VO/0011/12  
Ö 13  
Antrag der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler: "Akteneinsichtsausschuss"  
SFF/0002/12  
Ö 14  
Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 15  
Mitteilungen und Anfragen