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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 42, 3 HGO in Verbindung mit § 42 KWG als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl den 27.3.2011.
Als Termin für eine eventuell notwendig werdende Stichwahl wird der 10. April 2011 beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Antag zuzustimmen.
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP
Ablehnung: /
Enthaltung: /
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