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Vorlage - CUS/0116/10  

 
 
Betreff: Kommunalwahl und Bürgermeisterwahl 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
12.04.2010      zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.04.2010 
40. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
04.05.2010 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Am 27. März 2011 finden die nächsten Kommunalwahlen statt.

 

Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt sechs Jahre und endet am 31. Mai 2011.

 

Die Wahl des Bürgermeisters ist gemäß § 42, 3 HGO frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.

 

Bei der Bestimmung des Wahltags nach § 42 KWO kann von dem jeweils geltenden Zeitrahmen bis zu drei Monate abgewichen werden, wenn dadurch die gemeinsame Durchführung der Wahl des Bürgermeisters mit einer anderen Wahl oder Abstimmung ermöglicht wird.

 

Von der Möglichkeit der gemeinsamen Wahldurchführung, die einerseits Kosten spart und andererseits die Effizienz erhöht, möchten die Antragsteller Gebrauch machen und unterbreiten daher der Stadtverordnetenversammlung folgenden

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 42, 3 HGO in Verbindung mit § 42 KWG als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl den 27.3.2011.

 

Als Termin für eine eventuell notwendig werdende Stichwahl wird der 10. April 2011 beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: