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Vorlage - VO/0102/10  

 
 
Betreff: Zwischenbericht zum Frauenförderplan der Stadtverwaltung Rödermark 01/2006-12/2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Personalvorlage
Federführend:Organisation und Personal   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.04.2010 
40. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
04.05.2010 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Zwischenbericht 2010 PDF-Dokument

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 6 Abs. 6 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) sind Frauen-

förderpläne in den Dienststellen, deren Personalstellen sie betreffen, be-kanntzumachen. Die Dienststelle, die den Frauenförderplan aufstellt, berichtet

alle zwei Jahre über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten, über Handlungsschwerpunkte und sonstige Maßnahmen der Frauenförderung aufgrund des Frauenförderplans.

 

(Der Bericht ist als Anlage beigefügt).

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Zwischenbericht der Stadtverwaltung Rödermark zur Kenntnis.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Anlagen

Anlagen

 

Zwischenbericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zwischenbericht 2010 (55 KB) PDF-Dokument (43 KB)