Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Am 19.03.2008 hat der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Betriebskommission die Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Verkauf der städtischen Wohnhäuser präsentiert. Dabei wurden die Wohnhäuser in 4 Kategorien unterteilt. Die Wirtschaftlichkeit der zur Kategorie I und II gehörenden Wohnhäuser hat der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft mithin schon 2008 nachgewiesen. Eine Veräußerung ist weder wirtschaftlich noch sozial sinnvoll. Altersarmut, Wertverfall des Euros, Run auf Immobilien, Angst vor einer Währungsreform sind die Schlagwörter unsere Zeit. Um in Zukunft Wohnraum auch für finanziell schwache Mitbürger anbieten zu können ist es sinnvoller städtische Wohnhäuser der Kategorie I und II im städtischen Besitz zu belassen. Auch wenn diese Wohnungen aktuell vermietet sind, könnten sie durch Fluktuation auch als „Sozial-bedarfsgerecht-Wohnungen“ genutzt werden.
Weiterer Vortrag erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die folgenden städtische Wohnungen und Wohnhäuser werden bis auf weiteres nicht verkauft:
1. Kategorie I – Wohnhäuser, deren Verkauf nicht vorrangig ist, da die Wohnhäuser nicht defizitär sind 2. Kategorie II – Wohnhäuser, deren Verkauf nicht vorrangig ist, da sie nach Mieterhöhungen nicht mehrdefizitär sind, bzw. in den letzten 3 Jahren aufwendig saniert wurden
Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
3. Der Beschluss vom 10.02.2010 STV/006/10 TO 11 2h (Im Bezug auf den Verkauf der städtischen Wohnungen ist erneut zu prüfen, ob der Verkauf an eine Wohnungsbaugesellschaft realisierbar ist) wird aufgehoben. 4. Die Erlöse des Verkaufs von städtischen Wohnungen der Kategorie III und IV dürfen nur zweckgebunden für städtischen Wohnungsbau verwendet werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung |
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