Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Erfolgt mündlich. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.) Die befristete Erhöhung der Grundsteuer B (vgl. VO/0036/07 – „Die Erhöhung der Grundsteuer gilt befristet bis Ende 2010. Zum Haushalt 2011 ist erneut darüber Beschluss zu fassen“) wird zum 01.01.2011 zurückgenommen. Der Hebesatz beträgt ab dann wieder 290%.
2.) Es wird keine Straßenbeitragssatzung erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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