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Vorlage - SPD/0117/10  

 
 
Betreff: Prüfung zur Einführung eines städtischen Kulturtickets (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
12.04.2010      zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur Vorberatung
19.04.2010 
29. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Kultur zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.04.2010 
40. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
20.05.2010 
41. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
04.05.2010 
35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen ist leider ein beachtlicher Teil der Bevölkerung von der Teilhabe am kulturellen Leben fast nachhaltig ausgeschlossen. Grund: für den Veranstalter notwendige Eintrittspreise können nicht oder kaum finanziert werden. Von diesem Umstand sind Kinder, Jugendliche und Rentenbezieher/Rentenbezieherinnen besonders betroffen. Diesem Personenkreis soll die Möglichkeit eröffnet werden, möglichst kostengünstig kulturelle Veranstaltungen in Rödermark - zunächst insbesondere Angebote der Stadt in der Kulturhalle - zu besuchen. Auch die freien Anbieter sollen, sofern sich dies realisieren lässt, dieses Angebot auf deren Veranstaltungen ausweiten.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Umständen ein „Kulturticket“ für die kulturellen Veranstaltungen in Rödermark eingeführt werden kann.

 

  1. Bei der Vergabe des Kulturtickets soll der Personenkreis berücksichtigt werden, dessen wirtschaftliche Situation dem der Leistungsberechtigten nach dem SGB II entspricht.

 

  1. Es ist anzustreben, dass zu jeder Veranstaltung 25 Plätze für diesen Personenkreis zu einem Festpreis von 5 € bereitgestellt werden. Die Vergabekriterien sollen durch den Magistrat bei der Prüfung definiert und bei der Berichterstattung vorgelegt werden.

 

  1. Das Kulturticket soll jeweils für ein Jahr befristet gelten.

 

  1. Mit den freien Anbietern und den Vereinsringen in Rödermark möge der Magistrat Verhandlungen und Gespräche führen, ob derartige Angebote auch auf dessen Veranstaltungen - und zu welchen Bedingungen - ausgeweitet werden können.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: