Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes A 28 "Bahnhof Ober-Roden Nord" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 28 „Bahnhof Ober-Roden Nord“ als Satzung.
Sie beschließt ferner über die Begründung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 1. Dezember 2008 bis einschließlich 9. Januar 2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn (im Westen), den Gleisanlagen und der Dieburger Straße die hier spitz aufeinander zulaufen (im Norden), der Dieburger Straße und der an die Dieburger Straße angrenzende Bebauung (im Osten) sowie die nördlich des Bahnhofsgebäude befindliche Verkehrsfläche (im Süden).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
05.03.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - zur Kenntnis genommen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 28 „Bahnhof Ober-Roden Nord“ als Satzung.
Sie beschließt ferner über die Begründung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 1. Dezember 2008 bis einschließlich 9. Januar 2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn (im Westen), den Gleisanlagen und der Dieburger Straße die hier spitz aufeinander zulaufen (im Norden), der Dieburger Straße und der an die Dieburger Straße angrenzende Bebauung (im Osten) sowie die nördlich des Bahnhofsgebäude befindliche Verkehrsfläche (im Süden).
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
17.03.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 12 - zurückgestellt
Über die Tagesordnungspunkt 12 wird in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12. Mai 2009 beraten.
29.04.2009 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Ö 7 - zurückgestellt
Es besteht noch weiterer Beratungsbedarf, Daher wird keine Empfehlung
ausgesprochen
Es besteht noch weiterer Beratungsbedarf. Daher wird keine
Empfehlung ausgesprochen.
30.04.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 6 - (offen)
05.05.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 6 - zur Kenntnis genommen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 28
„Bahnhof Ober-Roden Nord“ als Satzung.
Sie beschließt ferner über die Begründung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung
vom 1. Dezember 2008 bis einschließlich 9. Januar 2009 und die Beschlüsse über
die eingegangenen Anregungen.
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Gleisanlagen der
Deutschen Bahn (im Westen), den Gleisanlagen und der Dieburger Straße die hier
spitz aufeinander zulaufen (im Norden), der Dieburger Straße und der an die
Dieburger Straße angrenzende Bebauung (im Osten) sowie die nördlich des
Bahnhofsgebäude befindliche Verkehrsfläche (im Süden).
Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung
aus.
12.05.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 28
„Bahnhof Ober-Roden Nord“ als Satzung.
Sie beschließt ferner über die Begründung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung
vom 1. Dezember 2008 bis einschließlich 9. Januar 2009 und die Beschlüsse über
die eingegangenen Anregungen.
Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Gleisanlagen der
Deutschen Bahn (im Westen), den Gleisanlagen und der Dieburger Straße die hier
spitz aufeinander zulaufen (im Norden), der Dieburger Straße und der an die
Dieburger Straße angrenzende Bebauung (im Osten) sowie die nördlich des
Bahnhofsgebäude befindliche Verkehrsfläche (im Süden).