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Tagesordnung - 26. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur  

 
 
Bezeichnung: 26. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Datum: Mi, 27.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:14 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Foyer der Kulturhalle
Ort: Dieburger Straße 27, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2     Antrag der SPD-Fraktion: LKW-Durchfahrverbote wirkungsvoll überprüfen  
SPD/0010/09  
Ö 3     Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Wohn-/Baugebiet Breidert  
CuF/0058/09  
Ö 4     Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Erstellung einer interaktiven Stadtkarte  
ALG/0167/09  
Ö 5     Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Parkraumkonzept für den Ortskern Ober-Roden  
CuF/0127/09  
Ö 6     Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Grundstückspreise für städtische Wohnbaugrundstücke  
CuF/0129/09  
Ö 7     Antrag der SPD-Fraktion: Förderung Wohnungseigentum für junge Familien  
SPD/0152/09  
Ö 8     Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Koordination und Planung von Maßnahmen im Ortskern von Ober-Roden  
CuF/0130/09  
Ö 9     Änderung des Bebauungsplanes A 62 "Die Rodaugärten"  
VO/0119/09  
Ö 10     Beschluss über die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplanes B 6.2 "Am Weiher, Teil I"  
VO/0136/09  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bauleitplanentwurfes B 6.2 „Am Weiher, Teil I“ im Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom März 2009.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 3 Nr. 10/1, 11/1 und 14/4.

 

Die genaue Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 


 

Beabsichtigte Planung

 

Ziel der Planung ist die Erweiterung der Mischgebietsfläche.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    28.05.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bauleitplanentwurfes B 6.2 „Am Weiher, Teil I“ im Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom März 2009.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 3 Nr. 10/1, 11/1 und 14/4.

 

Die genaue Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

Beabsichtigte Planung

 

Ziel der Planung ist die Erweiterung der Mischgebietsfläche.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen.

   
    09.06.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Über diesen Tagesordnungspunkt wurde ohne Aussprache Beschluss gefasst.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bauleitplanentwurfes B 6.2 „Am Weiher, Teil I“ im Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom März 2009.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 3 Nr. 10/1, 11/1 und 14/4.

 

Die genaue Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 


 

Beabsichtigte Planung

 

Ziel der Planung ist die Erweiterung der Mischgebietsfläche.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, AL/Die Grünen, SPD, 1 x FDP

Ablehnung:                      /

Enthaltung:                      1 x FDP

 

Ö 11     Ortdurchfahrt Waldacker      
Ö 11.1     Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Ortsdurchfahrt Waldacker  
CuF/0157/09  
Ö 11.2     Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Sanierung Ortsdurchfahrt Waldacker  
ALG/0162/09  
Ö 12     Antrag der SPD-Fraktion: Passivhausstandard bei städtischen Neubauten  
SPD/0154/09  
Ö 13     Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 14     Mitteilungen und Anfragen