Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
die öffentliche Auslegung des Bauleitplanentwurfes B 6.2 „Am Weiher, Teil I“ im
Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414).
Grundlage dieses Beschlusses ist der
Entwurf vom März 2009.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs.
2 Nr.1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück
Gemarkung Urberach Flur 3 Nr. 10/1, 11/1 und 14/4.
Die
genaue Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Beabsichtigte Planung
Ziel der Planung ist die Erweiterung der
Mischgebietsfläche.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
28.05.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche
Auslegung des Bauleitplanentwurfes B 6.2 „Am Weiher, Teil I“ im
Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414).
Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom März 2009.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i. V.
m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Urberach
Flur 3 Nr. 10/1, 11/1 und 14/4.
Die genaue
Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Beabsichtigte Planung
Ziel der Planung ist die Erweiterung der Mischgebietsfläche.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne
Aussprache erfolgen.
09.06.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Über diesen Tagesordnungspunkt wurde ohne Aussprache Beschluss
gefasst.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche
Auslegung des Bauleitplanentwurfes B 6.2 „Am Weiher, Teil I“ im
Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414).
Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom März 2009.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i. V.
m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Urberach
Flur 3 Nr. 10/1, 11/1 und 14/4.
Die genaue
Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Beabsichtigte Planung
Ziel der Planung ist die Erweiterung der Mischgebietsfläche.