Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Bebauungsplanes A 62 „Die Rodaugärten“ im Stadtteil Ober-Roden gemäß § 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414).
Der zu erstellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 3 Nr. 54,55,56,57 und 58.
Die genaue Lage und Abgrenzung ergibt sich aus nachfolgendem Kartenauszug.
Rodau
Oberwiesenweg
Bahnlinie
Kleingartengelände
Beabsichtigte Planung
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gebietes für Einrichtung einer Kinder und Jugendfarm.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
28.05.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des
Bebauungsplanes A 62 „Die Rodaugärten“ im Stadtteil Ober-Roden
gemäß § 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des
Bebauungsplanes A 62 „Die Rodaugärten“ im Stadtteil Ober-Roden gemäß
§ 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
Der zu erstellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 62.1
„Kinder- und Jugendfarm“.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden
Flur 3 Nr. 54, 55, 56, 57 und 58.
Die genaue Lage und Abgrenzung ergibt sich aus nachfolgendem
Kartenauszug.
Rodau
Beabsichtigte Planung
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gebietes für Einrichtung
einer Kinder und Jugendfarm.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und
verweist auf die Abstimmung im zuständigen Fachausschuss.
Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne
Aussprache erfolgen.
09.06.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Über diesen Tagesordnungspunkt wurde ohne Aussprache Beschluss gefasst
Über diesen Tagesordnungspunkt wurde ohne Aussprache Beschluss
gefasst.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des
Bebauungsplanes A 62 „Die Rodaugärten“ im Stadtteil Ober-Roden
gemäß § 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
Der zu erstellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 62.1
„Kinder- und Jugendfarm“.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden
Flur 3 Nr. 54, 55, 56, 57 und 58.
Beabsichtigte Planung
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gebietes für Einrichtung
einer Kinder und Jugendfarm.