1.
Der Magistrat wird beauftragt, mit dem
Baulastträger für die Ortsdurchfahrt Waldacker über die Sanierung der
Fahrbahn in diesem Bereich konkrete Verhandlungen aufzunehmen.
2.
Der Magistrat wird beauftragt, die im
Folgenden beschriebenen Möglichkeiten zum schließen der Lücke im überregionalen
Fahrradwegenetz (siehe auch Radroutenplaner Hessen www.radroutenplaner.hessen.de,
herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung) zu prüfen:
·
Die Möglichkeit der Führung eines
Zweirichtungsfahrradweges vom südlichen Ortseingang bis zur Einmündung
„Lindenweg“ wie im 1. Entwurf von VKT, von da Querung der
Bundesstraße und weiter unter Nutzung der Straße „Am Kappenwald“
bis zum nördlichen Ortsrand, abknickend zur Bundesstraße in Höhe „Lerchenstraße“,
weiter bis zur Kreisquerverbindung wie im ersten Entwurf von VKT.
·
Die Möglichkeit der Führung eines
Fahrradweges vom südlichen Ortseingang durch die Wingertstraße, Talstraße,
Grünstreifen südlich der Bundesstraße (Wassergebundene Decke) weiter unter
Nutzung der Straße „Am Kappenwald“ bis zum nördlichen Ortsrand,
abknickend zur Bundesstraße in Höhe „Lerchenstraße“, weiter bis zur
Kreisquerverbindung wie im ersten Entwurf von VKT.
3.
Die Stadt Rödermark saniert im Bereich der
Ortsdurchfahrt Waldacker die Teile der öffentlichen Verkehrsflächen, für die
sie die Baulast trägt.
4.
Im Bereich der Ortsdurchfahrt Waldacker
werden 3 Bushaltestellen eingerichtet, die den technischen Standards der
Bushaltestellen im restlichen Stadtgebiet entsprechen. Dabei ist zu prüfen, ob
je nach örtlichen Gegebenheiten auch „Buscaps“ Verwendung finden
können. Ein Erreichbarkeitsradius von ca. 400 Meter ist
anzustreben. Zu Verbesserung der Sicherheit der Benutzer werden bei allen
Haltestellen Querungshilfen über die Bundesstraße installiert.
5.
Der Magistrat wird beauftragt, an der
bestehenden Bushaltestelle „Waldacker Mitte“ für einen
Versuchszeitraum von 14 Tagen Buscaps versuchsweise zu simulieren. Die
Auswirkungen auf den fließenden Verkehr sind zu erfassen. Das Ergebnis der
Auswertung des Versuchs ist dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und
Infrastruktur vorzulegen.
6.
Im Bereich „Am Lerchenberg“
– „Talstraße“ ist eine weitere Querungshilfe für Fußgänger
vorzusehen.
7.
Für die beantragten Maßnahmen inklusive
Fahrradweg sind alle Möglichkeiten der Förderung auszuschöpfen bzw. zu prüfen.
Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung
aus.