Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest
die interfraktionell getragene Resolution:
Anlässlich
der Diskussion um den Verkauf der Anteile der „Hessischen Flugplatz
GmbH“ an das Unternehmen „NetJets Europe“, verabschiedet die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark folgende Resolution:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark spricht sich aus Gründen der
Sicherung eines wichtigen Verkehrsinfrastrukturelements der Region und
Sicherung von Arbeitsplätzen für eine Modernisierung des Flugplatzes Egelsbach
aus.
Die Stadtverordneten
der Stadt Rödermark, bitten jedoch, bei allem Verständnis für die
wirtschaftlichen Aspekte, die Bedenken der Anwohnerregionen beim Verkauf des
Flugplatzes Egelsbach zur Kenntnis zu nehmen und bei Ihrer Entscheidung zu
berücksichtigen.
Uns ist bewusst, dass
alle Entscheidungsträger eine sehr hohe Verantwortung gegenüber den Mitmenschen
in ihrer unmittelbaren, aber auch mittelbaren Nachbarschaft tragen. Die
Stadtverordneten der Stadt Rödermark bitten bei der Entscheidung eindringlich
darum, die elementaren Wünsche der Nachbarschaft des Flughafens Egelbach nicht
außer Acht zu lassen.
Unser Ziel ist es,
weitere lärm- und umweltbelastende Faktoren zu vermeiden bzw. deren
Auswirkungen auf die Bevölkerung und Infrastruktur in Grenzen zu halten.
Die Stadtverordneten
der Stadt Rödermark sehen es für erforderlich an, dass im Rahmen der
Modernisierung des Flugplatzes Egelbach alle nur erdenklichen Maßnahmen
ergriffen werden, um die Belastung der Nachbarschaft und damit auch der
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rödermark durch Fluglärm zu verringern.
Der Magistrat der
Stadt Rödermark wird daher zur Umsetzung der o.g. Ziele durch die
Stadtverordneten der Stadt Rödermark beauftragt, nachfolgende Punkte bei den
jeweilig zuständigen Stellen vorzutragen:
·
Keine weitere
Zunahme des Fluglärms in Rödermark
Seit 13. März 2008 verfügt der Flugplatz Egelbach über getrennte
Sichtan- und Abflugverfahren. Jets, sowie alle Luftfahrzeuge ab 4 t MTOM,
sollen bei Betriebsrichtung RWY27 (Ost) die Pflichtmeldepunkte HOTEL 1, 2 und 3
anfliegen.
Damit überfliegen diese Flugzeuge direkt bebaute Wohnlage in Rödermark, mit
einem empfohlenen Höhenabstand von tlw.
weniger als 200 m. Die Lärmbelastung der Einwohner Rödermarks durch Fluglärm
hat damit deutlich zugenommen und ist durch geeignete Maßnahmen zurückzuführen,
da wir befürchten, dass nach dem Verkauf und Ausbau des Flugplatzes mit
Verlängerung der Start- und Landebahn und Einführung von ILS auf Rödermark und
die umliegenden Kommunen lärm- und umweltbelastende Faktoren zukommen.
·
Festschreibung der
Anzahl von Flugbewegungen
Bisher ist die Anzahl der maximal zulässigen Starts und Landungen in
Egelsbach auf 100.000 im Jahr begrenzt. Die Veräußerung des Flugplatzes soll
nicht zu einer Erhöhung der Flugbewegungen führen.
·
Beschränkung der
maximalen Startmasse auf 20 t
Bisher können Flugzeuge bis zu 20 t MTOM (Ausnahmen 25
t MTOM) den Flugplatz Egelsbach anfliegen. Auch nach Veräußerung des
Flugplatzes Egelsbach soll dieser nicht von größeren Flugzeugen angeflogen
werden können.
·
Beschränkung der
Anzahl der Flugbewegungen mit über 4 t zulässigem Startgewicht
Nur ein geringer Anteil der Flugbewegungen erfolgt derzeit mit
HPA-Flugzeugen (High Performance Aircraft: Jets und Flugzeuge ab 4 t MTOM).
Dieser Anteil soll sich nicht deutlich ausweiten dürfen. Deshalb ist die
maximal zulässige Anzahl der Flugbewegungen mit HPA-Flugzeugen möglichst
festzuschreiben.
·
Beschränkung der
Betriebszeiten, gemäß derzeitigem Stand sowie Nachtflugverbot
Die
bisher vereinbarte Beschränkung der Betriebszeiten am Flugplatz Egelsbach soll
auch bei Verkauf der Anteile beibehalten werden. Ebenso ist ein Nachtflugverbot
unabdingbar.
·
Mitgliedschaft im
Beirat
Die
Stadt Rödermark muss darauf drängen, dass mindestens ein Vertreter/Vertreterin
der Stadt Rödermark an den Sitzungen des noch einzurichtenden Beirates des
Flugplatzes Egelsbach teilnehmen kann.