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Tagesordnung - 24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 10.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Haushaltsplan 2009
Enthält Anlagen
VO/0261/08  
Ö 5  
Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark"  
VO/0012/09  
Ö 6  
Betriebskostenzuschuss Schwimmbad  
VO/0208/08  
Ö 7  
Fläche am Badehaus - Übertragung vom Anlagevermögen der Stadt in den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft -  
VO/0295/08  
Ö 8  
Änderung des Bebauungsplanes B 6.1 "Am Weiher"  
VO/0001/09  
Ö 9     Integrationskonzept      
Ö 9.1  
Integrationskonzept für Rödermark
Enthält Anlagen
VO/0266/08  
Ö 9.2  
Interfraktioneller Antrag: Wir sind alle Rödermärker Verständigung fördern – Kulturelle Identitäten bewahren  
IFA/0022/09  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion: LKW-Durchfahrverbote wirkungsvoll überprüfen  
SPD/0010/09  
Ö 11  
Interfraktioneller Antrag: Regionaltangente West  
IFA/0034/09  
Ö 12  
Resolution Flughafen Egelsbach  
IFA/0056/09  
    VORLAGE
   

 

   
    10.02.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Anlässlich der Diskussion um den Verkauf der Anteile der „Hessischen Flugplatz GmbH“ an das Unternehmen „NetJets Europe“, vera

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die interfraktionell getragene Resolution:

 

Anlässlich der Diskussion um den Verkauf der Anteile der „Hessischen Flugplatz GmbH“ an das Unternehmen „NetJets Europe“, verabschiedet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark folgende Resolution:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark spricht sich aus Gründen der Sicherung eines wichtigen Verkehrsinfrastrukturelements der Region und Sicherung von Arbeitsplätzen für eine Modernisierung des Flugplatzes Egelsbach aus.

 

Die Stadtverordneten der Stadt Rödermark, bitten jedoch, bei allem Verständnis für die wirtschaftlichen Aspekte, die Bedenken der Anwohnerregionen beim Verkauf des Flugplatzes Egelsbach zur Kenntnis zu nehmen und bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

 

Uns ist bewusst, dass alle Entscheidungsträger eine sehr hohe Verantwortung gegenüber den Mitmenschen in ihrer unmittelbaren, aber auch mittelbaren Nachbarschaft tragen. Die Stadtverordneten der Stadt Rödermark bitten bei der Entscheidung eindringlich darum, die elementaren Wünsche der Nachbarschaft des Flughafens Egelbach nicht außer Acht zu lassen.

 

Unser Ziel ist es, weitere lärm- und umweltbelastende Faktoren zu vermeiden bzw. deren Auswirkungen auf die Bevölkerung und Infrastruktur in Grenzen zu halten.

 

Die Stadtverordneten der Stadt Rödermark sehen es für erforderlich an, dass im Rahmen der Modernisierung des Flugplatzes Egelbach alle nur erdenklichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastung der Nachbarschaft und damit auch der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rödermark durch Fluglärm zu verringern.

 

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark wird daher zur Umsetzung der o.g. Ziele durch die Stadtverordneten der Stadt Rödermark beauftragt, nachfolgende Punkte bei den jeweilig zuständigen Stellen vorzutragen:

 

 

·        Keine weitere Zunahme des Fluglärms in Rödermark

Seit 13. März 2008 verfügt der Flugplatz Egelbach über getrennte Sichtan- und Abflugverfahren. Jets, sowie alle Luftfahrzeuge ab 4 t MTOM, sollen bei Betriebsrichtung RWY27 (Ost) die Pflichtmeldepunkte HOTEL 1, 2 und 3 anfliegen.
Damit überfliegen diese Flugzeuge direkt bebaute Wohnlage in Rödermark, mit einem empfohlenen  Höhenabstand von tlw. weniger als 200 m. Die Lärmbelastung der Einwohner Rödermarks durch Fluglärm hat damit deutlich zugenommen und ist durch geeignete Maßnahmen zurückzuführen, da wir befürchten, dass nach dem Verkauf und Ausbau des Flugplatzes mit Verlängerung der Start- und Landebahn und Einführung von ILS auf Rödermark und die umliegenden Kommunen lärm- und umweltbelastende Faktoren zukommen.

 

·        Festschreibung der Anzahl von Flugbewegungen

Bisher ist die Anzahl der maximal zulässigen Starts und Landungen in Egelsbach auf 100.000 im Jahr begrenzt. Die Veräußerung des Flugplatzes soll nicht zu einer Erhöhung der Flugbewegungen führen.

 

·        Beschränkung der maximalen Startmasse auf 20 t
Bisher können Flugzeuge bis zu 20 t MTOM (Ausnahmen 25 t MTOM) den Flugplatz Egelsbach anfliegen. Auch nach Veräußerung des Flugplatzes Egelsbach soll dieser nicht von größeren Flugzeugen angeflogen werden können.

 

·        Beschränkung der Anzahl der Flugbewegungen mit über 4 t zulässigem Startgewicht

Nur ein geringer Anteil der Flugbewegungen erfolgt derzeit mit HPA-Flugzeugen (High Performance Aircraft: Jets und Flugzeuge ab 4 t MTOM). Dieser Anteil soll sich nicht deutlich ausweiten dürfen. Deshalb ist die maximal zulässige Anzahl der Flugbewegungen mit HPA-Flugzeugen möglichst festzuschreiben.

 

·        Beschränkung der Betriebszeiten, gemäß derzeitigem Stand sowie Nachtflugverbot
Die bisher vereinbarte Beschränkung der Betriebszeiten am Flugplatz Egelsbach soll auch bei Verkauf der Anteile beibehalten werden. Ebenso ist ein Nachtflugverbot unabdingbar.

 

·        Mitgliedschaft im Beirat
Die Stadt Rödermark muss darauf drängen, dass mindestens ein Vertreter/Vertreterin der Stadt Rödermark an den Sitzungen des noch einzurichtenden Beirates des Flugplatzes Egelsbach teilnehmen kann.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                      /